Medizinische Pflichtuntersuchung für parlamentarische Assistenten verletzt Datenschutz

Cornelia Ernst, Europaabgeordnete der LINKEN ruft parlamentarische Assistenten auf, sich gegen die Untersuchung zu wehren. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisiert das Verfahren.

„Unter dem Deckmantel der gesundheitlichen Vorsorge sammelt die EU-Verwaltung Datenberge mit hochsensiblen Informationen über ihre Angestellten“, erklärt Cornelia Ernst. Das Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres kritisiert die medizinische Pflichtuntersuchung und den damit einhergehenden Fragebogen scharf. „Der Umfang der erfassten Daten ist weder erforderlich noch verhältnismäßig und bietet ein Einfallstor für Diskriminierung. Ich unterstütze jeden Mitarbeiter, der sich gegen diesen Eingriff in seine Privatsphäre sowie dessen informationelle Selbstbestimmung zur Wehr setzt.“
Seit Beginn der Legislatur ist die rechtliche Situation der parlamentarischen Assistenten endlich geklärt – mit dem neuen Statut gelten die rund 1.500 persönlichen Assistenten der Abgeordneten nun als zeitlich befristete Bedienstete des Europäischen Parlaments. Doch mit der Übernahme der Beschäftigungsbedingungen sind die Assistenten auch verpflichtet, ihre „körperliche Eignung für die Tätigkeit“ nachzuweisen.
Gemäß Verordnung sind die Bediensteten der EU verpflichtet, eine medizinische Untersuchung vor Tätigkeitsbeginn und anschließend einmal jährlich vornehmen zu lassen. Der Check beinhaltet neben der Analyse von Blut- und Urin, Röntgen- und EKG-Untersuchungen sowie das Ausfüllen eines umfangreichen Fragebogens. „Obwohl der Europäische Datenschutzbeauftragte bereits in seiner Stellungnahme vom Juni 2008 vor einer diskriminierenden Selektion warnt und dringend dazu auffordert, Fragen nach der familiären Krankengeschichte, der Konsultation eines Psychologen, nach übermäßiger Gewichtszu- bzw. -abnahme, Menstruation und individueller Lebensführung zu streichen, wird die Prozedur in unveränderter Form nun auch den parlamentarischen Assistenten abverlangt“, erklärt Ernst. In seiner Stellungnahme mahnt der Europäische Datenschutzbeauftragte auch zur Begrenzung der bisher ungeregelten Aufbewahrungsdauer der Daten. Schließlich müsste dem Fragebogen dringend ein Informationsblatt beigefügt werden, welches die Bediensteten über den Schutz ihrer Daten sowie nicht verpflichtende Angaben aufklärt.
„Sämtliche dieser Hinweise blieben bisher unbeachtet – ich fordere daher den Präsidenten des Europäischen Parlaments dazu auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die datenschutzrechtlichen Bedenken auszuräumen“. Darüber hinaus appelliert Cornelia Ernst an alle EU-Abgeordneten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin zu bestärken, die Untersuchung nicht durchzuführen, solange die Bedenken fortbestehen.

Downloads:
– Die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 4.Juni 2008.
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– den medizinischen Fragebogen für Bedienstete der EU.

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