Erneute Verschlechterung der Arbeitszeit durch die Kommission zurückweisen
Trotz der Zurückweisung von Verschlechterungen der geltenden Richtlinie zur Arbeitszeit des Fahrpersonals durch das Europäische Parlament im Mai diesen Jahres bleibt die Europäische Kommission weiter auf ihrem Kurs der Aufweichung geltender Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen. Die Kommission will nun in der Richtlinie Arbeitszeitbegrenzungen für scheinselbständige Fahrer zwar regeln, selbständige Fahrer aber davon ausnehmen.
Dazu sagte Thomas Händel (DIE LINKE), Mitglied im Sozial- und Beschäftigungsausschuss des Europaparlaments:
„Voraussetzung für fairen Wettbewerb im Transportgewerbe sind gleiche Arbeitsbedingungen für alle LKW-Fahrer. Deswegen ist der Vorschlag der Kommission durch den Ausschuss zurückzuweisen.“
Händel sagte, die Kommission habe es erneut versäumt, die Bedenken des Europaparlaments auch nur wahrzunehmen. Den selbstständigen Kraftfahrern würde hiermit ein immenser Wettbewerbsvorteil verschafft, da diese sich nicht an die geltende Arbeitszeitrichtlinie halten müssten. Damit würde der Kostendruck auf Unternehmer erhöht und bisher angestellte Kraftfahrer in die Selbständigkeit gedrängt, befürchtet der Europaabgeordnete. Zusätzlich würde den Mitgliedsstaaten ein enormer Verwaltungsaufwand aufgebürdet, da Scheinselbständige als solche zunächst einmal identifiziert werden müssten.
Das Europarlament habe sich ferner wiederholt für schärfere Sicherheitsbestimmungen auf Europas Strassen ausgesprochen. Eine Aufweichung der Richtlinie zur Arbeitszeit des Fahrpersonals würde dem diametral gegenüber stehen. „Nur ausgeruhte Kraftfahrer steuern Ihre LKW sicher über die Strassen Europas, völlig unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus. Deshalb fordere ich die Kommission auf, ihren Vorschlag zurückziehen“, so Händel weiter.