Handelsabkommen mit Turkmenistan
Rede in der Plenardebatte am 25.03.2009
Bereits vor einem Jahr hat sich das Europäische Parlament klar dazu geäußert, welche Fortschritte notwendig sind, damit wir dem Handelsabkommen EG-Turkmenistan zustimmen können:
Es handelt sich hier um absolut realistische Ansinnen, die relativ einfach und kurzfristig erfüllbar sind:
– freier und ungehinderter Zugang für das Internationale Komitee des Internationalen Roten Kreuzes und vertretbare Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter vor Ort
– Freilassung politischer Gefangener und aus Gewissensgründen Gefangener
– Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderung
– Erleichterung der Zugangs- und Arbeitsbedingungen für Nichtregierungs- und alle Menschenrechtsorganisationen, dazu gehören auch insbesondere die UN-Organisationen.
Zudem wurde eine umfassende Reform des Bildungssystems nach internationalen Standards angeregt.
Die Regierung unter Präsident Gurbanguly Berdymuchammedow hat einige Schritte in diese Richtung unternommen, beispielsweise einige Reisbeschränkungen gelockert und das zehnte Schuljahr wieder eingeführt. Wobei es hier unterschiedliche Bewertungen über die tatsächliche Wirksamkeit gibt. Hinsichtlich der Behandlung von Gefangenen, der Meinungs-, Presse-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit hat sich die Lage keineswegs verbessert. Auch die Zugangs- und Arbeitsbedingungen für NROs und UN-Beobachtern sind nicht akzeptabel.
Ich bin dafür, die Beziehungen mit Turkmenistan aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Aber unter den aktuellen Bedingungen gibt es keinen Grund, diese Regierung durch den Abschluss des vorliegenden Abkommens aufzuwerten. Es ist mir klar, dass das Land ein strategisch und wirtschaftlich wichtiger Partner der EU ist. Freilich bleibe ich bei der Position, die meine Fraktion ja auch in Debatten über die Beziehungen mit anderen Staaten wie Israel oder Kolumbien vertritt: Wir dürfen unsere Augen nicht aufgrund wirtschaftlicher Interessen vor der Gesamtpolitik verschließen, die eine Regierung gegenüber ihrer Bevölkerung oder ihren Nachbarn verfolgt.
Das ist keine unzulässige Einmischung in interne Angelegenheiten des Staates: Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Partnern geschlossen und daher müssen eben auch beide mit den Bedingungen einverstanden und zufrieden sein. Aus meiner Sicht ist das hier nicht der Fall und deshalb spreche ich mich klar gegen eine Zustimmung des Europaparlaments zu diesem Handelsabkommen zum jetzigen Zeitpunkt aus.