Stimmerklärung zum Bericht Manfred Weber: Warum ich gegen die Abschieberichtlinie gestimmt habe
Die Richtlinie, die von den EU-Innenministern ausgehandelt worden ist, beinhaltet nicht nur eine mögliche Abschiebehaftdauer von bis zu 18 Monaten für so genannte „nicht rechtmäßige Einwanderer/inn/en“, sondern sieht auch ein fünfjähriges Einreiseverbot für einmal abgeschobene Flüchtlinge vor. Mit der Richtlinie drohen ca. 8 Millionen Nicht-EU-Bürger/inn/en, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, Abschiebehaft und Ausweisung ins „Heimatland“.
Darüber hinaus sieht die Richtlinie die Möglichkeit vor, unbegleitete Minderjährige zu inhaftieren und abzuschieben. Das verstößt klar gegen die UN-Kinderschutzkonvention. Geplant ist Migrant/inn/en in Transitländer auszuweisen, die nicht ihre Heimatländer sind. Viele Verfahrensgarantien sowie Rechtsansprüche für Migrant/inn/en, gegen ihre Ausweisung Widerspruch einzulegen, sind aus dem endgültigen Text verschwunden, wodurch auch die Rechte derjenigen Migrant/inn/en gefährdet werden, die Asyl beantragen können.
Insgesamt schafft die Richtlinie eine Grundlage für Stigmatisierung und Kriminalisierung von Migrant/inn/en, die ihrer Freiheit beraubt und in menschenunwürdigen Abschiebegefängnissen festgehalten werden, ohne irgendein Verbrechen begangen zu haben. Die Richtlinie senkt europäische und internationale Menschenrechtsstandards, indem sie die Lebensbedingungen von Migrant/inn/en weiter verschlechtert. Dieser erneute Schritt in der Logik der seit 1990 von den EU-Staaten praktizierten Einwanderungs- und Asylpolitik, die sich durch einen permanenten Abbau von Rechten von Migrant/inn/en auszeichnet. Jetzt ist Widerstand gegen die Umsetzung notwendig.