Gedenken an den Holodomor, die große Hungersnot in der Ukraine (1932-1933)
Rede von Helmuth Markov im Europaparlament
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt keinen einzigen Grund, keine einzige Möglichkeit, die Hungerkatastrophe der Jahre 1932/33 zu relativieren oder zu rechtfertigen. Sie betraf die Ukraine, Russland, insbesondere Gebiete an der Wolga, dem Don und Kuban, Westsibirien, den Südural und den Nordteil von Kasachstan. Es verhungerten Millionen von Menschen unterschiedlicher Nationalitäten: Ukrainer, Russen, Kasachen, Juden, Deutsche, Belorussen, Tataren und viele andere. Wir haben dieser Opfer zu gedenken und zu konstatieren, dass diese Hungersnot Ausdruck und Resultat einer menschenverachtenden Politik gewesen ist, eines Verbrechens, die eigene Bevölkerung verhungern zu lassen und gleichzeitig Getreide zu exportieren. Und wir sollten hier und jetzt an dieser Stelle eine Schweigeminute einlegen.
Weshalb kann dann meine Fraktion die Kompromissresolution nicht mittragen:
Erstens, die Resolution bezieht diese Katastrophe und dieses Verbrechen nur auf die Ukraine und die Menschen ukrainischer Nationalität. Ich habe es zu Beginn ausgeführt – dies entspricht nicht der geschichtlichen Wahrheit. Wer nicht gleichzeitig der ebenso betroffenen anderen sozialistischen Sowjetrepubliken der Union und der vielfältigen Nationalitäten gedenkt, handelt völkisch und missachtet das Leid aller Betroffenen.
Zweitens, diese Resolution erkennt den Holodomor als Genozid an. Als Genozid wird die Vernichtung anhand ethnischer Kriterien charakterisiert. Dazu zählt insbesondere der Holocaust. Eine solche Gleichsetzung gefährdet die Auseinandersetzung mit der Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen, der Vernichtung der Jüdinnen und Juden in Europa. Die Anerkennung dieser Singularität ist bisher weitgehender demokratischer Konsens gewesen. Die notwendige Schärfe der Verurteilung dieser Ereignisse in der Sowjetunion bedarf nicht einer solchen Äquivalenz. Ich bin überzeugt, dass dies auch der Hauptgrund für die Erklärung der israelischen Botschafterin in der Ukraine, Frau Kalay-Kleitmann, war, die im Interview mit dem Serkalo Nedelji ausführte: „Israel kann den Holodomor nicht als Akt eines ethnischen Genozids anerkennen.“
Drittens, der 10.12.2008 ist der 60. Jahrestag der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen. Menschenrechte sind universell und unteilbar. Mit diesen darf man nicht selektiv, konjunkturell oder instrumentell umgehen. Im 20. Jahrhundert gab es verheerenderweise weltweit eine Vielzahl entsetzlicher Verbrechen, die nicht vergleichbar sind, aber dessen ungeachtet den millionenfachen Tod Unschuldiger nach sich zogen: Der Erste Weltkrieg, die faschistische Invasion, die Aggression Japans gegen China und Korea, der Atombombenabwurf der USA auf Hiroshima und Nagasaki, Stalins Politik gegen die eigene Bevölkerung, das Wüten unterschiedlichster Kolonialmächte in ihren Einflusssphären, der Terror der Rothen Khmer, das Metzeln von Tutsi und Hutu. Diese entsetzliche Liste ist kaum begrenzbar. Das EP sollte ein Interesse haben, derartige Unmenschlichkeiten in allen seinen Spielarten zu geißeln.
Viertens, Hungertod darf es nie wieder geben, weder aus politischen noch aus ökonomischen Gründen. Die scheidende Vorsitzende der Welthungerhilfe, Ingeborg Schäuble, hat angesichts der milliardenschweren Hilfsfonds für Banken ein Rettungspaket gegen den Welthunger gefordert. 14 Mrd. Euro jährlich sind für die Landwirtschaft der Entwicklungsländer nötig, um das Milleniumsziel zu erreichen, die Zahl der Hungernden bis 2015 zu halbieren. Im Jahre 2007 stieg diese auf 923 Millionen Menschen. Lassen Sie uns alles tun, damit das Verhungern genauso wie die Pest ausgerottet wird.