Herausforderungen für Tarifverträge in der EU

Gabi Zimmer in der Plenardebatte vom 21.10.2008

Ich möchte mich erstens gegen den politischen Ungeist einer Aussage in unserer Parlamentsdebatte verwahren, dass „Ausländer unsere Arbeitsmärkte überschwemmen“.
Zweitens hätte ich mir einen klareren und eindeutigeren Bericht durch den Beschäftigungsausschuss für unsere Entscheidung im Plenum gewünscht.

Vertrauen in die soziale Bindungskraft der Europäischen Union kann nur ereicht werden, wenn fundamentale soziale Rechte als europäisches Primärrecht definiert werden.

Wir sollten Rat, Kommission, Mitgliedsstaaten und auch dem EuGH ein starkes Signal senden und uns als Europäisches Parlament nicht damit zufrieden geben, lediglich eine Balance zwischen Grundrechten und Binnenmarktfreizügigkeit einzufordern. Damit ändern wir nichts an den Auslegungsmöglichkeiten für den EuGH.

Soziale Grundrechte sind ebenso wie Freiheitsrechte Menschenrechte. Wie können wir als Abgeordnete einfach hinnehmen, dass diese Menschenrechte durch Binnenmarktfreizügigkeit eingeschränkt werden dürfen?

Es geht darum, das Europäische Sozialmodell zu verteidigen und zu verbessern.

Es ist höchste Zeit, eine soziale Fortschrittsklausel als Primärrecht in Form eines bindenden Protokolls zu den bestehenden EU-Verträgen einzuführen und die EU-Entsenderichtlinie so zu verändern, dass sie nicht als Instrument gegen die Aushandlung höherer Löhne und Standards missbraucht werden kann, die über Mindestlöhne und Mindeststandards hinausgehen!