Zum Abschluß des Internationalen Tropenholzabkommens

Plenardebatte vom 23. September 2008

Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Gelegenheit haben, über das internationale Tropenholzabkommen zu diskutieren.

Mit Blick auf die Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Rechte der indigenen Völker zu schützen, werden der Schutz und das nachhaltige Management der tropischen Wälder immer wichtiger. Dementsprechend gibt es im Ausschuss für internationalen Handel breite Unterstützung für das Konzept eines internationalen Übereinkommens. Dennoch, wie auch schon unsere Berichterstatterin Caroline Lucas sagte – und ich möchte ihr an dieser Stelle ganz herzlich Dank sagen für den wunderbaren Bericht –, gibt es einige Zweifel daran, ob dieses Abkommen ausreichen wird, um das Problem der Entwaldung tatsächlich ernsthaft anzugehen. 13 Millionen Hektar Tropenwälder werden pro Jahr abgeholzt, schätzungsweise 20 % der Treibhausgasemissionen sind darauf zurückzuführen.

Die Tatsache, dass seit der Überweisung des Textes an das Parlament fast ein ganzes Jahr vergangen ist, bis das Abkommen nun im Plenum diskutiert wird, hat nichts damit zu tun, dass der Handelsausschuss diese Aussprache verzögern wollte oder der Fragestellung nicht die entsprechende Bedeutung beigemessen hat. Das ist vielmehr auf unsere Auffassung bzw. vor allem auf die Auffassung des Rechtsausschusses zurückzuführen, dass dieses Abkommen der Zustimmung des Parlaments bedarf und nicht nur eines Konsultativverfahrens. An dieser Stelle möchte ich insbesondere der Berichterstatterin, Frau Maria Panayotopoulos-Cassiotou, und dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Giuseppe Gargani, für die klare und schnelle juristische Beratung zur Rechtsgrundlage danken.

Angesichts der Stellungnahme des Rechtsausschusses hat sich Präsident Pöttering im Januar schriftlich an den Generalsekretär des Rates gewandt und dargelegt, dass dieses Abkommen aus unserer Sicht einen besonderen institutionellen Rahmen schafft und daher in Übereinstimmung mit Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag die Zustimmung des Parlaments erfordert. Bedauerlicherweise dauerte es bis zum 23. Mai 2008, bis der Rat auf diesen Brief antwortete. Die Antwort – ganze vier Absätze – enthielt keinerlei rechtliche Argumentation und auch sonst keine Begründung für die Zurückweisung der Forderung des Parlaments. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Handelsausschuss den Bericht von Caroline Lucas, die vorliegende mündliche Anfrage und die dazugehörige Entschließung, über die wir hier debattieren.

Daher möchte ich nicht nur die Bedeutung des Abkommens selbst und der Bekämpfung des Klimawandels hervorheben, sondern die Frage der Rechte und Vorrechte des Parlaments. In den geltenden Verträgen werden dem Parlament im Bereich der internationalen Handelsverträge kaum rechtsgebende Kompetenzen zuerkannt, mit Ausnahme derjenigen Verträge, die eben unter Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 fallen. Die Einrichtung eines solchen besonderen institutionellen Rahmens ist die häufigste Anwendungsgrundlage für diese Bestimmung im Vertrag, und sie liefert auch die Begründung der Anwendung des Zustimmungsverfahrens beim Abschluss der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten, der möglichen Abkommen mit Korea oder Indien sowie mit Südostasien, was wiederum von besonderer Bedeutung für den Kampf gegen die Entwaldung ist.

Warum ist uns die Anwendung des Zustimmungsverfahrens so wichtig? Es geht darum, im Namen der europäischen Bürger eine parlamentarische Diskussions- und Kontrollfunktion auszuüben und den Abkommen damit größere Legitimität und öffentliche Anerkennung zu verleihen. Tatsächlich liegt es also gerade auch im Interesse des Rates und der Kommission, das Parlament hierbei als Mitgesetzgeber einzubeziehen.

Angesichts des öffentlichen Interesses am Erhalt der biologischen Vielfalt und am Kampf gegen den Klimawandel habe ich die Hoffnung, dass die Kommission nun wenigstens unserer Forderung nachkommt, jährliche Berichte über die Umsetzung des Tropenholzabkommens sowie über seine Wechselwirkung mit bilateralen Übereinkommen vorzulegen.