Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Brüssel am 23. September 2008

Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, Roure-Bericht (A6-0322/2008)

Herr Präsident, Herr Minister, Herr Vizepräsident der Kommission,

aufgrund der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit möchte ich mich jetzt nur auf den Bericht von Frau Roure beziehen.

Wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen geht, dann brauchen wir einheitliche europäische Regelungen. In den letzten Jahren sind mehrere Projekte auf den Weg gebracht worden, die die Verarbeitung solcher Daten betreffen, insbesondere das Schengener Informationssystem der 2. Generation oder das Visainformationssystem VIS. Wichtig wären sie aber auch im Hinblick auf den Vorschlag, Strafregisterdaten zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen oder bei Einführung eines europäischen PNR-Systems. Ein hohes Datenschutzniveau liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, und ein solches kann m. E. nur durch einheitliche Regelungen auf EU-Ebene gewährleisten werden.

Minister Jouyet hat vorhin ausgeführt, die im November erreichte Einigung im Rat sei die beste Lösung, die dort zu erreichen gewesen sei. Ich muss Ihnen aber sagen, dass ich über den Vorschlag des Rates enttäuscht bin. Zentrale Forderungen des Europäischen Parlaments wurden nicht berücksichtigt, und es ist zu befürchten, dass das Datenschutzniveau teilweise noch unter dem des Übereinkommens 108 des Europarates liegt. Der Vorschlag des Rats ist so nicht akzeptabel. Das wird in diesem Haus über die Fraktionsgrenzen hinweg so gesehen, und diese eindeutige Botschaft des Parlaments müsste dem Rat doch zu Denken geben.

Höchstmöglicher Schutz der personenbezogenen Daten ist nötig. Insbesondere muss gewährleistet werden, dass der Rahmenbeschluss auch auf die nationale Datenverarbeitung Anwendung findet, andernfalls ist die Sinnhaftigkeit des gesamten Vorschlags in Frage gestellt. Besonders sensible Datenkategorien, also Daten, aus denen die ethnische Herkunft, die politische Meinung oder die religiöse Überzeugung einer Person hervorgeht, dürfen nicht verarbeitet werden. Und wenn überhaupt Ausnahmen erlaubt werden sollten, dann nur unter sehr strengen Voraussetzungen, wie Kollegin Roure eingangs sagte. Dazu gehört u. a., dass zuvor die Genehmigung einer zuständigen Justizbehörde eingeholt wurde oder dass diese Datenkategorie nicht automatisch verarbeitet werden darf.

Der Rat hat dem Europäischen Parlament die Verabschiedung des Rahmenbeschlusses schon lange „versprochen“. Ich finde, es wird höchste Zeit, dass der Rat dem nun endlich nachkommt, und zwar mit einem Rahmenbeschluss, der das Papier auch wert ist auf dem er steht.

Da ich gemeinsame europäische Regelungen für unerlässlich halte, stimme ich dem Bericht mit seinen Änderungsvorschlägen zu. Im justiziellen und polizeilichen Bereich muss ein Datenschutzniveau herrschen wie dies im Rahmen der 1. Säule schon der Fall ist.