Die Europaabgeordnete Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann äußerte sich im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg: Gemeinsame Konsularische Instruktion: Biometrische Identifikatoren und Visumanträge

„Ich bin dafür, einheitliche Bedingungen für die Vergabe von Visa einzuführen, etwa um so genanntes Visa-shopping zu verhindern. Aber: ich bin grundsätzlich gegen die Aufnahme von biometrischen Daten in Visa, erst recht von kleinen Kindern.

„Ich bin dafür, einheitliche Bedingungen für die Vergabe von Visa einzuführen, etwa um so genanntes Visa-shopping zu verhindern. Aber: ich bin grundsätzlich gegen die Aufnahme von biometrischen Daten in Visa, erst recht von kleinen Kindern. Dies scheint mir völlig unangemessen. Hinzu kommt: Man kann doch nicht Fingerabdrücke von 6-Jährigen abnehmen wollen, ohne beispielsweise überhaupt eine groß angelegte unabhängige Studie zur Verwendung von Fingerabdrücken bei Kindern in diesem Alter vorweisen zu können und ohne Kenntnisse darüber, wie lange solche Fingerabdrücke überhaupt verlässlich sind. Ich finde, auf solch einer Grundlage kann und darf man keine Gesetze erlassen.
Darüber hinaus sehe ich Probleme bei der Umsetzung der vorgesehenen neuen Regelungen. Jeder Antragsteller soll nun persönlich im Konsulat erscheinen, um seine Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, auch jedes Kind. Gerade für Menschen aus entlegenen Gebieten in großen Staaten kann dies einen unzumutbaren Aufwand bedeuten. Er dürfte dazu führen, dass finanziell schwächere Personen, insbesondere Familien, kaum noch in der Lage sein werden, ein Visum zu beantragen, um in die Europäische Union zu reisen. Ist das wirklich das Bild, das die Europäische Union nach außen vermitteln möchte?
Rat und Kommission versuchen dem zu begegnen, in dem sie auf die private Hand setzen. Externe Dienstleister sollen berechtigt sein, Visumsanträge samt biometrischen Daten in Empfang zu nehmen und an die entsprechenden Konsulate weiterzuleiten. Die dadurch entstehenden Kosten sollen dann auch noch den Antragstellern aufgebürdet werden. Doch damit nicht genug; so kann m. E. die Sicherheit und Vertraulichkeit all der äußerst sensiblen Daten nicht gewährleistet werden. Es ist daher von essentieller Bedeutung, dass Outsourcing – welches überhaupt nur unter engen Bedingungen möglich sein sollte – nur auf diplomatisch geschütztem Gebiet erfolgen darf.“