Neuer Rechtsrahmen für bessere Marktaufsicht und Verbraucherschutz
Helmuth Markov in der Plenardebatte zum Gesetzespaket Produktvermarktung in der EU, 19. Februar 2008 in Strasbourg
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Handelsausschuss (INTA) ist mit dem Inhalt des Berichts von Herrn Brie überaus zufrieden. Er und die Kollegen im Binnenmarktauschuss (IMCO) haben sehr gute Arbeit geleistet und zu diesem komplizierten, aber wichtigen Thema eine ausgewogene Position gefunden.
Die Auswirkungen dieser Neuordnung der Marktaufsichtsregeln auf den Außenhandelsbereich sind augenscheinlich gering. Ich meine aber, dass ein zunehmender Zusammenhang zwischen dem Binnenmarkt und dem Außenhandel besteht. Die Chancen und Risiken der immer größeren Öffnung unseres Marktes müssen sorgfältig abgewogen und bedacht werden. Die EU hat eine wichtige Rolle dabei zu spielen, das gute Funktionieren des Binnenhandels zu garantieren und darf nicht zulassen, dass dieses aufgrund des Verhaltens von Akteuren außerhalb oder innerhalb der Gemeinschaft aufs Spiel gesetzt wird.
Ich bin sehr froh, dass der federführende Ausschuss die Vorschläge des INTA hinsichtlich der Marktzugangsbegrenzung für Produkte mit falscher oder irreführender CE-Kennzeichnung akzeptiert hat. Denn einerseits wird damit den Verbrauchern verlässliche und transparente Information erleichtert, andererseits bieten sich erweiterte Möglichkeiten, missbräuchliche Praktiken, die gegen nationale und EU-Gesetzgebung verstoßen, zu bekämpfen.
An diesem Punkt möchte ich betonen, dass die Überwachung von Produkten aus Nicht-EU-Ländern größere Aufmerksamkeit erfordert. Dabei geht es keineswegs um Protektionismus! Es ist aber Realität, dass Verletzungen von – durchaus bestehenden – Regeln wesentlich häufiger dort vorkommen, wo tatsächliche Kontrollen auf einem viel geringeren Niveau durchgeführt werden als in der EU.
Auch auf diesem Wege müssen wir sicherstellen, dass nicht solchen Herstellen Vorteile gewährt werden, die ihren Profit nicht nur aus eventuellen „Standortvorteilen“ in Ländern außerhalb der EU erwirtschaften, sondern auch noch versuchen, technische und rechtliche Auflagen, die die EU im Interesse der Bürger eingeführt hat, aus Kostenerwägungen zu umgehen. Nebenbei: Einige der so genannten Standortvorteile mögen betriebswirtschaftlich reizvoll sein, haben aber auf lange Sicht extrem schädliche Folgen für unsere Umwelt und sind aus sozialer Sicht völlig unakzeptabel.
Positiv hervorheben möchte ich zudem, dass der Antrag des INTA hinsichtlich der Stärkung der Sanktionsmöglichkeiten in Fällen wiederholten Regelverstoßes vom IMCO aufgenommen worden ist.
Im Großen und Ganzen bin ich auch mit diesem Bericht der Kollegin Schaldemose sehr zufrieden. Nicht alle Änderungsanträge des INTA sind im Wortlaut übernommen worden, aber durchaus deren Intentionen.
Hervorhebenswert ist, dass dieser neue Vorschlag gleiche Lastenverteilung für alle Handelsakteure, die am Marktgeschehen teilnehmen, vorsieht, ganz gleich, ob es Hersteller, Importeure oder Händler sind.
Wichtig ist auch, dass von den Importeuren von Produkten aus Drittländern verlangt wird, sicherzustellen, dass diese Waren den in der Gemeinschaft geltenden Anforderungen entsprechen.
Der Hintergrund meiner Änderungsvorschläge war, dass Importeure gemeinsam mit den auswärtigen Herstellern für alle Schäden durch gefährliche oder regelwidrige Produkte zur Verantwortung gezogen werden.
Dieser Vorschlag zielt darauf ab, dass Importeure genauer nachprüfen, ob ihre Hersteller rechtliche Verpflichtungen einhalten. – Denn sie wissen, dass es teuer wird, wenn sie die Produkte, die sie in den Binnenmarkt hineinholen, nicht sorgfältig kontrollieren.
Das trägt nicht nur zu gleichen Wettbewerbsbedingungen in der EU bei, sondern beschränkt auch Anreize, Produktion in Länder außerhalb der EU zu verlagern, wo Gesetze und Vorschriften weniger stringent sind als hier.
Ich unterstütze auch die Empfehlung des Berichts, dass die Mitgliedstaaten für eine starke, effiziente und intelligente Marktüberwachung auf ihrem Territorium verantwortlich zu machen sind und hinreichende Kompetenzen und Ressourcen dafür zur Verfügung stellen müssen.
Die ordnungsgemäße Durchsetzung der vorgeschlagenen Regeln ist unverzichtbar, wenn wir wollen, dass unsere Marktregeln richtig angewendet werden und die europäischen Verbraucher vor gefährlichen Produkten oder solchen, die gegen EG-Recht verstoßen, geschützt werden.