Bessere Marktüberwachung zum Schutz der Bürger beschlossen
Große politische Bedeutung, positive Ergebnisse für die Verbraucherinnen und Verbraucher, Erfolg für das Europäische Parlament.
Einführungsrede von Dr. André Brie, Europaabgeordneter für DIE LINKE, zum Verordnungsentwurf „Akkreditierung und Marktüberwachung“ (Brie-Bericht)
Danke Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung stellt rechtlich und sachlich eine komplizierte und scheinbar spröde, eher technische Materie dar, doch sie ist zweifellos von großer politischer Tragweite für die Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch für die Wirtschaft.
Die Probleme, die die Kommission zu ihrem Vorschlag veranlasst hat und den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in seinen Debatten, zahlreichen Änderungen und Entscheidungen bestimmt haben, sind offensichtlich. Ich gehe nur auf drei Fragen ein.
Erstens war das System der Akkreditierung, obwohl es in den meisten Mitgliedsstaaten existiert und wesentliche Bedeutung für die Qualität der Marktüberwachungsorganisationen hat, bisher nicht einheitlich europäisch geregelt worden.
Angesichts des europäischen Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs in der EU ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen wichtig, dass die offensichtlichen Unterschiede in der Qualität und Effektivität der Marktüberwachungsorganisationen durch europäische Regelungen für die Akkreditierungsbehörde nach oben ausgeglichen werden.
Das Europäische Parlament hat dazu über den Kommissionsvorschlag hinaus deutlich stärkere Pflichten an diese Behörden und an die Mitgliedsländer durchgesetzt. Durch die Verordnung werden eindeutig auch die Kommerzialisierung, die Profitorientierung und der Wettbewerb der Akkreditierungsbehörden untersagt und ihre Unabhängigkeit sowie ihr öffentlich-rechtlicher Charakter gesichert.
Zweitens: Obwohl die Sicherheit und der Schutz von Verbrauchern und Umwelt in zahlreichen europäischen Richtlinien oder durch verbindliche Standards geregelt werden, hat nicht nur der Fall des US-Spielzeugherstellers Mattel im vergangenen Jahr gezeigt, dass die Praxis zum einen nicht selten nicht befriedigend ist und zum anderen die Überwachung der Vorschriften an den europäischen Grenzen und auf dem europäischen Markt ausgesprochen unterschiedlich und in einigen Fällen unzureichend ist. Natürlich sind auch Änderungen, Verbesserungen einzelner Richtlinien wie zum Beispiel der Spielzeugrichtlinie, erforderlich. Der Kommission ging es in ihrem Verordnungsvorschlag aber vor allem darum, das System der Marktüberwachung zu verbessern, zu stärken und anzunähern.
Diese Position wurde vom Europäischen Parlament nicht nur geteilt, sondern in vielfacher Weise ausgebaut und die Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten und die Marktüberwachungsbehörden, einschließlich der Anforderungen an die Zusammenarbeit mit dem Zollbehörden, bedeutend konkretisiert und erhöht.
Das schloss für uns auch starke Informationspflichten und öffentliche Informationsrechte an. Ich freue mich, dass Rat und Kommission dieses Anliegen des Parlaments akzeptiert haben.
Drittens: Ich persönlich betrachte es als den größten Erfolg für das Parlament und die wesentlichste Verbesserung, die wir erreicht haben, dass die Konsumgüter einbezogen wurden. Die Vorzüge dieser Verordnung, die in ihren starken rechtlich bindenden Charakter bestehen, und die Vorzüge der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinien, zu denen sehr detaillierte aber eben rechtlich wenig verbindliche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher gehören, können miteinander verbunden werden. Das war der politisch, rechtlich und technisch schwierigste Teil unserer Diskussionen und der Verhandlungen mit Kommission und Rat. Dass es geglückt ist, ist ganz klar darauf zurückzuführen, dass die drei Institutionen zwar unterschiedliche Wege favorisierten, aber sich im Ziel eines stärkeren Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher und einer wirkungsvollen Marktüberwachung einig waren.
Daher möchte ich mich für die intensive, konkrete und achtungsvolle Zusammenarbeit bei den Kommissaren Kuneva und Verheugen bei den Mitarbeitern der Kommission und bei den Partnern aus der deutschen, portugiesischen und insbesondere der slowenischen Partnerschaft bedanken. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, an den kürzlich verstorbenen Michel Ayral zu erinnern, der wesentlich den Entwurf der Kommission geprägt hat und dessen Arbeit und konstruktive Art wir alle wohl schmerzlich vermissen.
Ich kann der Präsidentschaft bestätigen, dass ohne die übergreifende Zusammenarbeit der drei jüngsten Präsidentschaften wir das Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt kaum erreicht hätten.
Die gesetzliche Grundlage für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher, für den Umweltschutz und für eine entsprechende Qualität der Produkte wird mit dieser Verordnung wesentlich gestärkt. Es nun an den Mitgliedsstaaten, sie auch umfassen umzusetzen, die Marktüberwachung real zu stärken. Das ist bisher das eigentliche Defizit. Von der Kommission erwarte ich, dass sie gerade in diesem Bereich ihrer Verantwortung bei der Kontrolle und Koordinierung gerecht wird, die notwenige Zusammenarbeit in der Kommission eingeschlossen.
Schließlich, und ich möchte das hervorheben, danke ich den beiden anderen Berichterstattern zum Warenpaket, Christel Schaldemose und Alexander Stubb, sowie den Schattenberichterstattern aller beteiligten Fraktionen für die exzellente Unterstützung und eine völlig problemlose Kollegialität.