Zum EuGH-Urteil in Sachen Mindestlohn: Nicht die EU ist das Problem – es ist der fehlende Mindestlohn in Deutschland
Rede auf der 2. Tagung des 1. Landesparteitags DIE LINKE. Berlin am 26. April 2008
„Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand!“ Das schien sich erneut zu bestätigen, als der Europäische Gerichtshof am 3. April das niedersächsische Landesvergabegesetz zu Fall brachte. Das Ergebnis: Keine Tarifbindung, keine Mindestlohnverpflichtung für Unternehmen, die in Deutschland tätig werden; nicht einmal bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Zweifelsohne ist das ein Skandal. Auch ich habe dieses Urteil sehr bedauert.
Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass dieser Skandal seinesgleichen in der EU sucht. Und genau das hätte uns eigentlich bei der Suche nach dem Schuldigen stutzig machen müssen. Statt dessen wurde parteienübergreifend das bevorzugte Spiel deutscher Innenpolitik in Gang gesetzt und – den EuGH im scheinbar zielsicheren Visier – blindlings auf „Europa“ eingedroschen. Genau das spielte sich vorgestern auch während der Ratifizierungsdebatte über den Lissabonner Vertrag im Bundestag ab.
Doch wie sehen die Fakten und Zusammenhänge tatsächlich aus? Tatsache ist, dass es ein deutsches Gericht war, und zwar das niedersächsische Oberlandesgericht in Celle, das von sich aus das niedersächsische Vergabegesetz für rechtswidrig hielt und daher den EuGH lediglich um Bestätigung seiner Rechtsauffassung angerufen hatte. Fragen müsste man sich daher, was Deutschland denn eigentlich so einzigartig macht in der EU, dass europäische wie deutsche Richter einmütig ihre Entscheidung trafen? Schon allein dies weist darauf hin, dass es sich bei dem Rüffert-Urteil weniger um eine EU-Gemeinheit Luxemburger Richter handelt als vielmehr um ein spezifisches Problem neoliberaler deutscher Innenpolitik – der Skandal ergo hausgemacht ist. Und genau das sollte verschleiert werden. Wir sollten uns daran aber nicht beteiligen.
Denn, liebe Genossinnen und Genossen: In 22 von 27 Mitgliedstaaten der EU sind gesetzliche Mindestlöhne längst Realität. Zudem wurden in vielen dieser Länder die von den Koalitionsparteien ausgehandelten Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt. Und genau das ist mit dem europäischem Wettbewerbsrecht uneingeschränkt kompatibel. Es ist sogar ausdrücklich als Instrument vereinbart worden, um in der EU Arbeitnehmer vor Sozialdumping per Dienstleistungsfreiheit zu schützen. Mit anderen Worten: Mindestlöhne und allgemein verbindliche Tarifverträge sind mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar. Das, liebe Genossinnen und Genossen, ist der gemeinsame europäische Standard zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit wird klar, dass besagtes Problem nicht primär im europäischen Binnenmarkt begründet liegt, sondern in Deutschland selbst. Es ist die Bundesrepublik, die sich diesem europäischen Standard verweigert und damit antieuropäisch agiert! Die Große Koalition ist es, die Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ebenso wie den in unser Land entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diesen europäischen Standard verweigert. Das ist der eigentliche Skandal!
Was ist aus meiner Sicht zu tun, um diese Zustände zu beenden?
Erstens müssen wir auf Bundesebene den Druck auf die Große Koalition weiter erhöhen. Zwingen wir die Regierung, endlich einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland festzulegen. Zwingen wir sie, die Tarifvereinbarungen der Gewerkschaften für allgemein verbindlich zu erklären. Denn es wird höchste Zeit, dass auch hierzulande europäische Standards gelten.
Was zweitens das Land Berlin betrifft, so bin mir noch nicht sicher, ob wir wirklich Grund haben, die Flinte ins Korn zu werfen. Zwingen wir doch die Kommission, Stellung zu beziehen, ob die Mindestlohnregelung in Berlin wirklich genauso problematisch ist wie das niedersächsische Gesetz. Ich habe dazu in dieser Woche eine schriftliche Anfrage an die Kommission eingereicht, und hoffe, Euch damit bei Eurer weiteren Entscheidungsfindung unterstützen zu können.
Drittens gibt es auch auf europäischer Ebene Änderungsbedarf, denn die Entsenderichtlinie in ihrer heutigen Fassung lässt nicht zu, dass Mitgliedstaaten den Arbeitnehmern auch einen über die Richtlinie hinausgehenden Schutz gewährleisten. Deshalb muss diese Richtlinie geändert werden. Dafür gilt es besonders im Europawahlkampf zu streiten. Nehmen wir doch den Lissabon-Vertrag beim Wort und machen Gebrauch vom neuen Instrument der Bürgerinitiative! Mobilisieren wir gemeinsam mit den Gewerkschaften die Bürgerinnen und Bürger in der EU, um die Kommission zu zwingen, einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorzulegen!
Liebe Genossinnen und Genossen,
auch in Zukunft gilt, was wir längst wissen: ein soziales Europa entsteht nicht von selbst. Es wird nur in harten Auseinandersetzungen zu erringen sein, und zwar nur, wenn wir auf allen politischen Gestaltungsebenen mit all unserer Kraft kompetent agieren, im Land, im Bund und in der EU. Hierfür muss sich DIE LINKE gut aufstellen.