Gemeinsame Aussprache zum derzeit verhandelten Abkommen EU-USA über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR), Brüssel

Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments

Ich bin schon erstaunt, dass Sie in Ihren Ausführungen in Bezug auf die bevorstehenden PNR-Verhandlungen kein Wort zu „ATS“ gesagt haben. Ich frage mich, wie es eigentlich sein kann, dass ein System wie das ‚Automated Targeting System‘ (ATS), welches ursprünglich für Fracht konzipiert und eingesetzt wurde, über Jahre hinweg auf Passagiere unter Einbeziehung von PNR-Daten angewandt werden konnte, ohne dass dies bekannt war. Während wir Abkommen mit den USA aushandeln, um den Grundrechtschutz unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können, operiert gleichzeitig ein solches System völlig im Verborgenen.
Von US-amerikanischer Seite wird nun versichert, das ATS sei mit dem jetzigen und auch dem vorherigen PNR-Abkommen vereinbar. Allerdings, Versicherungen dieser Art reichen mir nicht. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die Datenspeicherung im ATS über 40 Jahre mit dem PNR-Abkommen vereinbar sein soll. Hinzu kommt, dass das ATS offenbar für beliebige Zwecke verwendet werden kann. Wie kann das denn im Einklang stehen mit den Verpflichtungen des PNR-Abkommens, wonach die Verwendung von PNR-Daten nur zum Zwecke der Terrorbekämpfung und der Bekämpfung sonstiger schwerer Verbrechen erlaubt ist?
Auf all die Fragen haben wir bislang keine überzeugenden Antworten erhalten, genauso wenig wie auf die Frage, warum denn das ATS überhaupt geheim gehalten worden ist. Wie konnten die USA während der Verhandlungen zu den PNR-Abkommen eine solch wesentliche Information vor ihrem Vertragspartner verschweigen? Eine berechtigte Frage dürfte daher wohl sein, wie sichergestellt werden kann, dass es nicht weitere Systeme à la ATS gibt, von denen wir einfach nichts wissen.
Im Hinblick auf das neue, endgültige PNR-Abkommen wäre es wichtig sicherzustellen, dass auf jeden Fall die Anzahl der zu übermittelnden Daten deutlich reduziert wird. Sichergestellt werden muss, dass es keine unbeschränkte Datenweitergabe durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde an jede beliebige Behörde gibt, die in dem Kampf gegen den Terrorismus involviert ist. Außerdem muss die EU darauf bestehen, dass unseren europäischen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechtschutzmöglichkeiten eingeräumt werden wie denen der USA.

Ich bin schon erstaunt, dass Sie in Ihren Ausführungen in Bezug auf die bevorstehenden PNR-Verhandlungen kein Wort zu „ATS“ gesagt haben. Ich frage mich, wie es eigentlich sein kann, dass ein System wie das ‚Automated Targeting System‘ (ATS), welches ursprünglich für Fracht konzipiert und eingesetzt wurde, über Jahre hinweg auf Passagiere unter Einbeziehung von PNR-Daten angewandt werden konnte, ohne dass dies bekannt war. Während wir Abkommen mit den USA aushandeln, um den Grundrechtschutz unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können, operiert gleichzeitig ein solches System völlig im Verborgenen.
Von US-amerikanischer Seite wird nun versichert, das ATS sei mit dem jetzigen und auch dem vorherigen PNR-Abkommen vereinbar. Allerdings, Versicherungen dieser Art reichen mir nicht. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die Datenspeicherung im ATS über 40 Jahre mit dem PNR-Abkommen vereinbar sein soll. Hinzu kommt, dass das ATS offenbar für beliebige Zwecke verwendet werden kann. Wie kann das denn im Einklang stehen mit den Verpflichtungen des PNR-Abkommens, wonach die Verwendung von PNR-Daten nur zum Zwecke der Terrorbekämpfung und der Bekämpfung sonstiger schwerer Verbrechen erlaubt ist?
Auf all die Fragen haben wir bislang keine überzeugenden Antworten erhalten, genauso wenig wie auf die Frage, warum denn das ATS überhaupt geheim gehalten worden ist. Wie konnten die USA während der Verhandlungen zu den PNR-Abkommen eine solch wesentliche Information vor ihrem Vertragspartner verschweigen? Eine berechtigte Frage dürfte daher wohl sein, wie sichergestellt werden kann, dass es nicht weitere Systeme à la ATS gibt, von denen wir einfach nichts wissen.
Im Hinblick auf das neue, endgültige PNR-Abkommen wäre es wichtig sicherzustellen, dass auf jeden Fall die Anzahl der zu übermittelnden Daten deutlich reduziert wird. Sichergestellt werden muss, dass es keine unbeschränkte Datenweitergabe durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde an jede beliebige Behörde gibt, die in dem Kampf gegen den Terrorismus involviert ist. Außerdem muss die EU darauf bestehen, dass unseren europäischen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechtschutzmöglichkeiten eingeräumt werden wie denen der USA.