Bericht über die Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung (Bericht Voggenhuber; 2005/2169(INI))

Rede auf der Plenartagung des EP in Straßburg am 14. März 2007

Herr Präsident,

Über sechs Jahre gibt es die Grundrechtecharta nun schon. Sie ist für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger überaus wichtig, doch noch immer ist sie nicht rechtsverbindlich. Von daher bleibt nur zu hoffen, dass es der Ratspräsidentschaft gelingt, dem Verfassungsprozess neuen Schwung zu verleihen, denn die individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger gehören zweifellos zur Substanz der Verfassung. Die Charta ist ihre Kernsubstanz.

Gerade vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Kommission, all ihre Legislativvorschläge auf ihre Vereinbarkeit mit der Charta hin zu überprüfen, nur zu unterstützen. Es ist davon die Rede, eine „echte Grundrechte-Kultur“ zu schaffen. Diesen Ansatz unterstütze ich ausdrücklich. Zwei Fragen möchte ich in diesem Zusammenhang hervorheben:

Zum Ersten muss systematische Grundrechteüberwachung auf jeden Fall bedeuten, sich auf die jeweils spezifisch betroffenen Grundrechte zu konzentrieren und diese Prüfung in jedem Legislativvorschlag auch genau auszuweisen.

Zum Zweiten brauchen wir mehr als eine ausschließliche Prüfung auf mögliche Rechtsfehler bei der Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Erfordernissen des Allgemeininteresses. Was wir brauchen ist eine grundrechtspolitische Optimierung, d.h. eine politische Analyse, um unter den verschiedenen abwägungsfehlerfreien Lösungen diejenige zu identifizieren, die das beste Verhältnis zwischen Zielbestimmung und Grundrechtsbeschränkung herstellt.

Ein solches Herangehen sollte die europäische ‚Grundrechte-Kultur“ ausmachen, denn so kann die Identität der Europäischen Union als Union der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.

Rede von Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann auf der Plenartagung des EP in Straßburg am 14. März 2007

Herr Präsident,

Über sechs Jahre gibt es die Grundrechtecharta nun schon. Sie ist für die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger überaus wichtig, doch noch immer ist sie nicht rechtsverbindlich. Von daher bleibt nur zu hoffen, dass es der Ratspräsidentschaft gelingt, dem Verfassungsprozess neuen Schwung zu verleihen, denn die individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger gehören zweifellos zur Substanz der Verfassung. Die Charta ist ihre Kernsubstanz.

Gerade vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Kommission, all ihre Legislativvorschläge auf ihre Vereinbarkeit mit der Charta hin zu überprüfen, nur zu unterstützen. Es ist davon die Rede, eine „echte Grundrechte-Kultur“ zu schaffen. Diesen Ansatz unterstütze ich ausdrücklich. Zwei Fragen möchte ich in diesem Zusammenhang hervorheben:

Zum Ersten muss systematische Grundrechteüberwachung auf jeden Fall bedeuten, sich auf die jeweils spezifisch betroffenen Grundrechte zu konzentrieren und diese Prüfung in jedem Legislativvorschlag auch genau auszuweisen.

Zum Zweiten brauchen wir mehr als eine ausschließliche Prüfung auf mögliche Rechtsfehler bei der Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Erfordernissen des Allgemeininteresses. Was wir brauchen ist eine grundrechtspolitische Optimierung, d.h. eine politische Analyse, um unter den verschiedenen abwägungsfehlerfreien Lösungen diejenige zu identifizieren, die das beste Verhältnis zwischen Zielbestimmung und Grundrechtsbeschränkung herstellt.

Ein solches Herangehen sollte die europäische ‚Grundrechte-Kultur“ ausmachen, denn so kann die Identität der Europäischen Union als Union der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.