ENTSCHLIESSUNGSANTRAG der GUE/NGL-Fraktion zum 50. Jahrestag des ungarischen Aufstands
Nachfolgend dokumentieren wir die Entschließungsantrag der GUE/NGL-Fraktion des Europäischen Parlaments zum 50. Jahrestag des ungarischen Aufstands von 1956 und seiner historischen Bedeutung für Europa. Er hat folgenden Wortlaut:
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG im Anschluss an Erklärungen des Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Vorsitzenden der Fraktionen gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum 50. Jahrestag des ungarischen Aufstands von 1956 und seiner historischen Bedeutung für Europa
Entschließung des Europäischen Parlaments zum 50. Jahrestag des ungarischen Aufstands von 1956 und seiner historischen Bedeutung für Europa
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Europa infolge des Zweiten Weltkrieges geteilt war und 50 Jahre lang unter den Bedingungen des Kalten Krieges lebte, die durch die Konfrontation zwischen den Supermächten – Russland und den Vereinigten Staaten – und ihren jeweiligen Verbündeten gekennzeichnet waren,
B. in der Erwägung, dass sich ab dem 23. Oktober 1956 Hunderttausende Menschen in Budapest und an anderen Orten in Ungarn versammelten und freie Wahlen, die Freilassung aller politischen Gefangenen, die Abschaffung der Zensur, den Abzug der sowjetischen Truppen, höhere Löhne und Renten, ein faires Steuersystem und ein rascheres Wohnungsbauprogramm des Staates forderten; im tiefen Bedauern darüber, dass diese politischen und sozialen Forderungen nicht erfüllt wurden,
C. in der Erwägung, dass die Regierung des Reformkommunisten und Ministerpräsidenten Imre Nagy sich auf die Seite der Demonstranten stellte, den Beschluss fasste, dass Ungarn aus dem Warschauer Pakt austreten sollte, und die Neutralität Ungarns proklamierte,
D. in der Erwägung, dass der ungarische Aufstand gleich dem in der DDR im Jahre 1953 und in der Tschechoslowakei im Jahre 1968 durch eine sowjetische militärische Intervention gewaltsam unterdrückt wurde,
1. bedauert zutiefst, dass der ermutigende Kampf des ungarischen Volkes für Unabhängigkeit, Demokratie sowie politische, wirtschaftliche und soziale Reformen im Jahre 1956 gewaltsam unterdrückt wurde; verurteilt die militärische Intervention durch die Sowjetunion;
2. gedenkt der Opfer des Aufstands – der in den Kampfhandlungen Getöteten, der zwischen 1956 und 1961 Hingerichteten und der zwischen 1956 und 1958 Festgenommenen und Inhaftierten;
3. unterstreicht die Zivilcourage und den politischen Mut des Reformkommunisten und ungarischen Ministerpräsidenten Imre Nagy, der den elementaren Ausdruck des Volkswillens richtig verstand und sich bereit erklärte, die politische Leitfigur des Volksaufstands für Freiheit und Demokratie zu sein, und der im Jahre 1958 schmählich hingerichtet wurde;
4. bekräftigt sein Bekenntnis zu den Werten Achtung der Demokratie, soziale Rechte und Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Solidarität und Gleichstellung von Frauen und Männern; unterstreicht die Verpflichtung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, diese Grundsätze in ihrer gesamten Komplexität zu verteidigen und eine dezidierte Haltung einzunehmen, wenn auch nur einer von ihnen verletzt wird;
5. fordert die Auflegung eines europäischen Programms zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Forschungs- und Dokumentationszentren in den Mitgliedstaaten im Bereich der Geschichtsforschung zum Kalten Krieg;
6. fordert ferner alle Länder in Europa auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um jeglichem Gedanken an Rache und Krieg ein endgültiges Ende zu setzen, damit in Zukunft die Wiedervereinigung des gesamten Europas möglich wird;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.