Gabriele Zimmer zur Entsenderichtlinie von Arbeitnehmern
Die Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS, Gabriele Zimmer, erklärte am Mittwoch in ihrer Rede zur Entsenderichtlinie von Arbeitnehmern:
„Die Entsenderichtlinie ist immer in der Vergangenheit heiß umstritten gewesen und bis heute geblieben. Nicht nur das Land, aus dem ich komme, war bisher nicht bereit, den Geltungsbereich der Richtlinie in der Gesamtwirtschaft umzusetzen. In Deutschland gilt die Richtlinie nur im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Ich möchte bei der Diskussion um den vorliegenden Bericht auf drei Aspekte aufmerksam machen.
Zum ersten hebt die Berichterstatterin die notwendige Stärkung der Sozialpartner hervor, um ein Unterlaufen von tarifvertraglich geregelten Standards zu verhindern. Das heißt aber dennoch nicht, dass diese zwischen Mitgliedstaaten und zwischen Tarifpartnern geschlossenen Verträge tatsächlich existenzsichernde Einkommen sichern. Es ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, inwiefern Mindeststandards den Anspruch von „decent work“ überhaupt entsprechen.
Nicht zu Unrecht verweist Kollegin Schrödter darauf, dass es schwierig ist, zwischen „Selbständigen“ und „Arbeitnehmern“ zu unterscheiden. Allerdings sollten wir bei der notwendigen Definition und Klärung des Status nicht vergessen, dass es sich den „Scheinselbständigen“ oftmals um Menschen handelt, die am meisten ausgegrenzt und am niedrigsten bezahlt werden.
Ich halte es für notwendig, dass sie in einen Status versetzt werden, der ihnen Rechte gewährt. Dazu gehört ebenfalls das Recht auf ein würdiges/angemessenes Einkommen.
In den Begründungen zur Durchsetzung der Dienstleistungsfreiheit spielt in den entsprechenden Richtlinien immer die Frage eine Rolle, dass schließlich der Konsument etwas davon haben solle. Auf den ersten Blick scheint die Entsenderichtlinie kaum etwas mit dem Verbraucherschutz zu tun zu haben. Perspektivisch wird sich das ändern. Das Interesse der Verbraucher richtet sich nicht mehr nur auf die Qualität der Ware an sich. So geht heute der Verbraucherschutz gegen Importe vor, in denen Kinderarbeit steckt. Der Austausch von Waren und Dienstleistungen soll eine soziale Qualität haben. Wer daran beteiligt ist, muss ein Anrecht haben auf existenzsichernde Mindeststandarts und die notwendigen Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz.
Diesen Intentionen und der dringenden Aufforderung an alle Mitgliedstaaten endlich den Geltungsbereich der Entsenderichtlinie auf alle Bereiche der Wirtschaft auszuweiten, entsprechen die von der GUE/NGL eingereichten Änderungsanträge zu den Ziffern 14, 15, 19 und 22.
Gleichzeitig weist die GUE/NGL den Versuch der Kommission scharf zurück, Mindestanforderungen der Mitgliedstaaten an Entsendeunternehmen erheblich einzuschränken, selbst wenn diese dazu dienen, unlauterem Wettbewerb vorzubeugen. Mit ihren „Leitlinien zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ verfolgt die Kommission offenkundig die Absicht, den alten Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie durch die Hintertür wieder hereinzuholen.“