Rede in der Plenardebatte des Europäischen Parlaments zum PNR-Abkommen
Plenardebatte zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, einschließlich organisierter Kriminalität
Straßburg am 7. September 2006
Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann, Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS
Um es ganz klar zu sagen: das Parlament hat zu Recht gegen das PNR-Abkommen geklagt. Leider hat sich der Europäische Gerichtshof nicht inhaltlich zu dem Abkommen geäußert, da er schon die Rechtsgrundlage, auf die es gestellt worden war, für falsch erachtete. Dieses Schicksal könnte im Übrigen auch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ereilen.
Nach dem Urteilsspruch der Richter soll oder muss nun jedoch sehr kurzfristig ein neues Abkommen geschlossen werden, damit nicht alle 25 Mitgliedstaaten einzeln bilaterale Abkommen mit den USA abschließen müssen, was einem hohen und vor allem einheitlichen Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger ganz sicher nicht dienlich wäre.
Natürlich: in so kurzer Zeit kann kein völlig neues Abkommen verhandelt werden. Aber es gibt doch Punkte, die mit Blick auf das kurzfristige einjährige Abkommen realisiert werden müssen.
So muss die Europäische Union vor allem darauf bestehen, dass die USA ihre gegenüber der EU gemachten Zusagen endlich einhalten. Daher müssen die Verpflichtungserklärungen der USA in den Vertragskörper überführt werden. Die Praxis der vergangenen zwei Jahre hat doch gezeigt, dass die USA diese Verpflichtungen nicht sonderlich ernst nehmen, ja, sich darüber einfach hinwegsetzen. Dies gilt insbesondere für den Grundsatz der Zweckbindung der Daten. Es liegt im ureigensten Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas, dass die PNR-Daten von der US-Zoll- und Einwanderungsbehörde nicht beliebig weitergegeben werden dürfen.
Plenardebatte zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR) zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität, einschließlich organisierter Kriminalität
Straßburg am 7. September 2006
Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann, Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS
Um es ganz klar zu sagen: das Parlament hat zu Recht gegen das PNR-Abkommen geklagt. Leider hat sich der Europäische Gerichtshof nicht inhaltlich zu dem Abkommen geäußert, da er schon die Rechtsgrundlage, auf die es gestellt worden war, für falsch erachtete. Dieses Schicksal könnte im Übrigen auch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ereilen.
Nach dem Urteilsspruch der Richter soll oder muss nun jedoch sehr kurzfristig ein neues Abkommen geschlossen werden, damit nicht alle 25 Mitgliedstaaten einzeln bilaterale Abkommen mit den USA abschließen müssen, was einem hohen und vor allem einheitlichen Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger ganz sicher nicht dienlich wäre.
Natürlich: in so kurzer Zeit kann kein völlig neues Abkommen verhandelt werden. Aber es gibt doch Punkte, die mit Blick auf das kurzfristige einjährige Abkommen realisiert werden müssen.
So muss die Europäische Union vor allem darauf bestehen, dass die USA ihre gegenüber der EU gemachten Zusagen endlich einhalten. Daher müssen die Verpflichtungserklärungen der USA in den Vertragskörper überführt werden. Die Praxis der vergangenen zwei Jahre hat doch gezeigt, dass die USA diese Verpflichtungen nicht sonderlich ernst nehmen, ja, sich darüber einfach hinwegsetzen. Dies gilt insbesondere für den Grundsatz der Zweckbindung der Daten. Es liegt im ureigensten Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas, dass die PNR-Daten von der US-Zoll- und Einwanderungsbehörde nicht beliebig weitergegeben werden dürfen.