Einrichtung, Betrieb und Nutzung des SIS II (Verordnung und Beschluss) und Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zustän-digen Dienststellen zum SIS II (A6-0355/2006, A6-353/2006, A6-0354/2006)
Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments
Straßburg, den 23. Oktober 2006
Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission Frattini,
das SIS II ist notwendig, vor allem damit die Bürgerinnen und Bürger der neuen Mitgliedstaaten ihr Recht auf Freizügigkeit in der Union uneingeschränkt wahrnehmen können. Dennoch, meine Fraktion wird gegen die Gesetzesvorlagen stimmen. Vor allem zwei Gründe sind es, weshalb wir uns so entschieden haben.
Zum ersten geht es um den Datenschutz.
Beim SIS II geht es eben nicht nur um den freien Personenverkehr in der Union, sondern auch und vor allem um die polizeilich-justizielle Zusammenarbeit und ein Fahndungssystem. Die derzeitigen Datenschutzbestimmungen im Rahmen der 3. Säule jedoch sind bekanntermaßen ungenügend. Um hier Bürgerrechte und Sicherheitserfordernisse in Einklang zu bringen, brauchen wir endlich den Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten. Das Parlament hat ihn kürzlich einstimmig unterstützt. Aber was macht der Rat? Dort hängt der Rahmenbeschluss fest. Und wie zu hören ist, gibt es im Rat noch immer gehörige Vorbehalte. Im Klartext bedeutet dies: wir wissen zurzeit weder wann dieser Rahmenbeschluss in Kraft tritt, noch inwieweit der Rat dessen Inhalt ändert. Mit Blick auf die Bürgerrechte aber muss ein angemessener Datenschutz gewährleistet sein, und zwar bevor eine derart umfangreiche Datenbank geschaffen wird.
Zum zweiten ist die Aufnahme biometrischer Daten in das SIS II problematisch, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Erstens liegt keine Folgenabschätzung zur Frage der Verwendung biometrischer Daten in einem solch großen System vor. Zweitens werden die Voraussetzungen zur Aufnahme dieser Daten nicht ausreichend geregelt. Zudem ist für meine Fraktion nicht akzeptabel, dass die Frage, wann biometrische Daten als primäres Suchkriterium verwendet werden dürfen, nicht durch Mitentscheidung des Parlaments entschieden werden soll.
Abschließend möchte ich mich bei unserem Berichterstatter, Kollegen Coelho, für die gute Zusammenarbeit bedanken. Gerade in diesem Zusammenhang aber möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich wirklich kein Verständnis dafür habe, wie der Rat – insbesondere auf Druck der Regierung meines Landes – in den letzten Tagen mit dem Parlament umgegangen ist. Es kann doch nicht sein, dass nach Abschluss des Trilogs einfach neue Forderungen aufgemacht werden und dem Parlament die Pistole auf die Brust gesetzt wird. Dies gilt umso mehr, wenn man um den Inhalt des von Berlin ausgehenden Erpressungsversuchs weiß. Die Polizei ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber aus meiner Sicht haben Geheimdienste im SIS II nichts zu suchen. Sie führen ein Eigenleben, das haben wir schon allzu oft erfahren. Vor diesem Hintergrund sollten wir jetzt die Türen zum SIS II nicht noch weiter aufmachen.
Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments
Straßburg, den 23. Oktober 2006
Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission Frattini,
das SIS II ist notwendig, vor allem damit die Bürgerinnen und Bürger der neuen Mitgliedstaaten ihr Recht auf Freizügigkeit in der Union uneingeschränkt wahrnehmen können. Dennoch, meine Fraktion wird gegen die Gesetzesvorlagen stimmen. Vor allem zwei Gründe sind es, weshalb wir uns so entschieden haben.
Zum ersten geht es um den Datenschutz.
Beim SIS II geht es eben nicht nur um den freien Personenverkehr in der Union, sondern auch und vor allem um die polizeilich-justizielle Zusammenarbeit und ein Fahndungssystem. Die derzeitigen Datenschutzbestimmungen im Rahmen der 3. Säule jedoch sind bekanntermaßen ungenügend. Um hier Bürgerrechte und Sicherheitserfordernisse in Einklang zu bringen, brauchen wir endlich den Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten. Das Parlament hat ihn kürzlich einstimmig unterstützt. Aber was macht der Rat? Dort hängt der Rahmenbeschluss fest. Und wie zu hören ist, gibt es im Rat noch immer gehörige Vorbehalte. Im Klartext bedeutet dies: wir wissen zurzeit weder wann dieser Rahmenbeschluss in Kraft tritt, noch inwieweit der Rat dessen Inhalt ändert. Mit Blick auf die Bürgerrechte aber muss ein angemessener Datenschutz gewährleistet sein, und zwar bevor eine derart umfangreiche Datenbank geschaffen wird.
Zum zweiten ist die Aufnahme biometrischer Daten in das SIS II problematisch, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Erstens liegt keine Folgenabschätzung zur Frage der Verwendung biometrischer Daten in einem solch großen System vor. Zweitens werden die Voraussetzungen zur Aufnahme dieser Daten nicht ausreichend geregelt. Zudem ist für meine Fraktion nicht akzeptabel, dass die Frage, wann biometrische Daten als primäres Suchkriterium verwendet werden dürfen, nicht durch Mitentscheidung des Parlaments entschieden werden soll.
Abschließend möchte ich mich bei unserem Berichterstatter, Kollegen Coelho, für die gute Zusammenarbeit bedanken. Gerade in diesem Zusammenhang aber möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich wirklich kein Verständnis dafür habe, wie der Rat – insbesondere auf Druck der Regierung meines Landes – in den letzten Tagen mit dem Parlament umgegangen ist. Es kann doch nicht sein, dass nach Abschluss des Trilogs einfach neue Forderungen aufgemacht werden und dem Parlament die Pistole auf die Brust gesetzt wird. Dies gilt umso mehr, wenn man um den Inhalt des von Berlin ausgehenden Erpressungsversuchs weiß. Die Polizei ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber aus meiner Sicht haben Geheimdienste im SIS II nichts zu suchen. Sie führen ein Eigenleben, das haben wir schon allzu oft erfahren. Vor diesem Hintergrund sollten wir jetzt die Türen zum SIS II nicht noch weiter aufmachen.