Stimmerklärung Pflüger: Europäischer Haftbefehl soll auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden
Der Enthusiasmus des heute mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament verabschiedeten Berichts HAZAN im Bezug auf den Europäischen Haftbefehls ist völlig unverständlich. Bedenklich ist vor allem auch, dass ausdrücklich empfohlen wird, dass der Richter, der den Europäischen Haftbefehl vollstreckt, „nicht aufzuerlegen, die Übereinstimmung mit den Grundrechten systematisch zu überprüfen.“ Auch sonst geht es vor allem darum, richterliche Kontrollen zu beseitigen. Diese Entscheidung setzt den grundrechtsfeindlichen Irrweg in Europa fort. Wenn nach dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von gerichtlichen und außergerichtlichen Entscheidungen verfahren wird, und es keine einheitlichen Standards gibt, bleiben die Grundrechte in der Europäischen Union auf der Strecke. Denn damit drohen Beschuldigte zwischen die Mühlen völlig unterschiedlicher Strafrechtssysteme in der Europäischen Union zu geraten.
Keine Spur findet sich im Bericht davon, dass einzelstaatliche Rechtsumsetzungen des Europäischen Haftbefehls, wie in Deutschland, von den Verfassungsgerichten zurückgewiesen wurden, weil sie schlicht grundrechtswidrig sind. Im Gegenteil werden die Mitgliedstaaten auch noch aufgefordert „unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um verfassungsmäßige oder rechtliche Hindernisse für die Anwendung des Europäischen Haftbefehls auf ihre Staatsangehörigen zu beseitigen.“ Das heißt nichts weiter als den deutschen Gesetzgeber zum Verfassungsbruch aufzufordern, um den Europäischen Haftbefehl durchsetzen zu können.