Nur als ziviler Machtfaktor hat die Europäische Union eine Zukunft – Beitrag auf dem 50. Loccumer Kulturpolitischen Kolloqium vom 17.-19.2.2006

Die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist ein wichtiger Prozess im Rahmen der europäischen Integration. Zugleich ist sie Voraussetzung für ein wirkungsvolles globales Handeln der Europäischen Union. Mit bald 27 Staaten, einem Viertel der Weltwirtschaftsleistung und fast 500 Millionen Menschen – was in etwa der Einwohnerzahl der USA und Russlands zusammen entspricht – ist die EU zwar ein globaler Akteur, aber ihre politischen Instrumentarien sind noch relativ begrenzt. Um dieses Defizit an globaler Handlungsfähigkeit zu beseitigen, wird darauf orientiert, Streitkräfte zur Krisenbewältigung in fernen Ländern einzusetzen. Darin spiegelt sich ein antiquiertes, weil an militärische Potenziale gebundenes Machtverständnis. Das ist nicht mehr zeitgemäß und führt in die Sackgasse. Gerechte und dauerhafte Lösungen können auf militärischem Weg nicht erzielt werden, wie die Nachkriegsentwicklung auf dem Balkan, in Afghanistan oder im Irak zeigt.

Außen- und Sicherheitspolitik verbleiben in Regierungszusammenarbeit

Bereits 1986 vereinbarten die damals 12 EG-Mitglieder, künftig eine „gemeinsame Außenpolitik“ zu verwirklichen. Aber bis heute ist kein Staat bereit, in sensiblen außenpolitischen Kernbereichen nationale Souveränität an „Brüssel“ abzugeben. Lediglich die Bereiche Handel, Entwicklungshilfe, Zusammenarbeit mit Drittstaaten und humanitäre Hilfe werden durch „gemeinsames Handeln“ wahrgenommen. Hingegen kämpft beispielsweise Deutschland verbissen um einen eigenen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat, anstatt mitzuhelfen, dass die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten in diesem Gremium eines Tages mit einer Stimme vertritt. Auch die unterschiedliche Haltung des „alten“ und des „neuen“ Europas zum Irakkrieg der USA offenbarte, dass der Weg hin zu einer „europäischen Außenpolitik“ mehr als steinig ist. Während Großbritannien traditionell lieber im Windschatten der USA segelt, kommt mit der Erweiterung hinzu, dass die neuen mittel- und osteuropäischen EU-Mitglieder zwar wirtschaftlich an die Union gebunden sind, ihre außen- und vor allem sicherheitspolitischen Belange aber in Washington besser vertreten sehen. Wie das derzeit gemeinsame Agieren Deutschlands, Englands und Frankreichs im Nuklearstreit mit dem Iran verdeutlicht, wird „europäische Außenpolitik“ in Gestalt zwischenstaatlicher Zusammenarbeit realisiert – und die ist brüchig, denn alle Entscheidungen müssen im EU-Ministerrat nach wie vor einstimmig herbeigeführt werden.

Wie die Außenpolitik verbleibt auch das militärische und sicherheitspolitische Agieren in Regierungszusammenarbeit und wird nicht als Gemeinschaftspolitik der EU wahrgenommen. Den entscheidenden Schritt zur Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollzogen die Staats- und Regierungschefs Ende 1999 in Helsinki. Der Kern ihrer Vereinbarungen besagt: „Die EU muss in der Lage sein, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht einbezogen ist, EU-geleitete militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen.“ Beschlossen wurde, eine Eingreiftruppe mit 60.000 Mann aufzustellen. Parallel zur militärischen Zusammenarbeit wurde ein Mechanismus zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung geschaffen (Wahlbeobachter und eigene Polizeikräfte eingeschlossen).

Bereits Ende 2000 verkündeten die EU-Staats- und Regierungschefs: „Die EU ist nunmehr in der Lage, einige Operationen zur Krisenbewältigung durchzuführen“. Die Beschlussfassung darüber liegt allein beim EU-Ministerrat. Das Europaparlament hat keinerlei Mitwirkungsrechte, woran sich auch künftig nichts ändert. Das ist für mich inakzeptabel, denn es kann doch wohl nicht sein, dass das Europäische Parlament als einzige direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte europäische Institution in der existenziellen Frage von Krieg oder Frieden nicht wirklich etwas zu sagen hat.

Solanas widersprüchliche Sicherheitsstragie und die EU-Verfassung
Zeitgleich mit dem Verfassungsentwurf legte der EU-Außenbeauftragte Solana im Juni 2003 das Strategiekonzept „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ vor, das im Dezember verabschiedet wurde. Es versucht, die unterschiedlichen Außenpolitiken der EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame, weitgehend von den USA übernommene Bedrohungsanalyse (Terrorismus, instabile Staaten, Massenvernichtungswaffen) und auf gemeinsame Ziele (Stabilität in unmittelbarer Nachbarschaft der EU; Zugang zu Rohstoffen und Absatzmärkten) einzuschwören. Ressourcenkonflikte werden darin allerdings nur als bedrohliche Verteilungskonflikte angesehen, ohne auf die Notwendigkeit alternativer Energiegewinnung als zentrale sicherheitspolitische Zukunftsfrage für die Industriestaaten zu verweisen.

Die „erste Verteidigungslinie“ soll außerhalb der EU aufgebaut werden, womit ein Gürtel „stabiler Staaten“ von Belorussland über den Kaukasus bis zum südlichen Mittelmeer gemeint ist, und wozu auch die Lösung des Nahostkonflikts gehören soll. Als „Gefahren“ für Europas Sicherheit werden mit Recht weltweite Instabilität, Unterentwicklung, Armut, Hunger und Krankheiten benannt, wobei allerdings außen vor bleibt, dass sie maßgeblich durch die halbkoloniale Ausbeutung des Südens durch den Norden verursacht werden. Keine dieser Bedrohungen sei nur militärischer Natur, folglich könne keiner von ihnen nur militärisch begegnet werden, heißt es in dem Strategiepapier weiter. Daraus wird ein durchaus komplexes Herangehen zur Krisenbearbeitung abgeleitet. Dieser vernünftige Ansatz wird allerdings wieder durch die im Strategiepapier enthaltene Forderung zunichte gemacht, wonach die EU zur „frühen, schnellen und falls notwendig robusten (sprich militärischen – d. V.) Intervention“ bereit sein müsse.

Vor dem Hintergrund der unilateralen Politik der US-Administration sind die multilaterale Orientierung des Solana-Papiers und seine zentrale Ausrichtung am Völkerrecht und an den Vereinten Nationen von großer Bedeutung. So hinge Europas „Wohlstand“ von einem stabilen „multilateralen System“ ab, weshalb der UN-Charta „fundamentale Bedeutung“ zukomme und WTO, Internationaler Strafgerichtshof, OSZE und Europarat gestärkt werden müssten. Europas „Druckmittel“ seien vor allem die Handels- und Entwicklungspolitik. EU-Militärinterventionen sollen demzufolge als „letztes Mittel“ stattfinden – „völkerrechtsgemäß“ mit Zustimmung des Weltsicherheitsrats und so mit den Weihen der UNO versehen. Exakt nach diesem Raster verlief 2003 die von Frankreich geführte EU-Militärmission „Artemis“ im Kongo und der 2006 ebenfalls im Kongo unter deutscher Führung inzwischen beschlossene Einsatz zur Absicherung von Wahlen, wie die offizielle Begründung lautet.

Zutiefst bedauere ich, dass die Zweigleisigkeit von militärischer und ziviler Konfliktbewältigung und die gleichzeitige Betonung der militärischen Aspekte auch in den EU-Verfassungsvertrag Eingang fanden. Besonders kritisch zu werten ist die Verankerung einer Verteidigungsagentur im Vertragstext, die Verpflichtung zur Verbesserung militärischer Fähigkeiten der EU-Mitgliedstaaten oder der Verzicht auf eigene Abrüstungsschritte. Als Mitglied des Verfassungskonvents weiß ich allerdings nur zu gut, dass dies eine Konsequenz real existierender politischer Kräfteverhältnisse ist. Deshalb ist wohl auch davon auszugehen, dass sowohl die Rüstung als auch die Modernisierung der Streitkräfte zunächst zielstrebig vorangetrieben werden. Nicht zuletzt um diesen Bestrebungen Grenzen zu setzen, halte ich es für äußerst wichtig, dass die EU-Verfassung ein ausdrückliches Friedensgebot enthält und die Union eindeutig an das Völkerrecht und die UN-Charta gebunden wird. Darüber hinaus sind das in der Verfassung fixierte Amt eines EU-Außenministers, der vorgesehene Europäische Diplomatische Dienst, die Verpflichtung der EU zur Kooperation mit der OSZE, die positiven Vertragsänderungen im Bereich der Entwicklungshilfe oder die neue Bestimmung über die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps im Rahmen der humanitären Hilfe durchaus geeignet, um die zivilen Institutionen der EU zu stärken. Dies betrifft ebenso die Bestimmung, wonach zivile Konfliktprävention und Konfliktlösungen zumindest Militärmaßnahmen verbindlich vorgeschaltet werden müssen.

Auf wissenschaftlich-technische Stärke und zivile Werte bauaen
Eine demokratisierte Europäische Union, die friedlich und sozial ausgerichtet ist, ist aus meiner Sicht die einzig vernünftige Antwort auf die zunehmende Globalisierung. Die Nationalstaaten sind längst nicht mehr in der Lage, um den drängenden Herausforderungen in der Welt alleine zu begegnen. Um sich dieser Aufgabe erfolgreich stellen zu können, muss die EU wirtschaftliche Dynamik und sozialen Zu­sam­menhalt im eigenen Haus dauerhaft gewähr­leisten. Sie muss tätig werden, um die regionale und subregionale Zusammenarbeit zu fördern, die eine Vorbedingung für politische Stabilität, wirtschaftliche Entwick­lung und die Verringerung der Armut und des sozialen Gefälles in ihrem gemein­samen Umfeld sind.

Ausgangspunkt und Orientierung für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollte sein, dass ihre Entstehung selbst ein erfolgreiches Beispiel von Krisenprävention mit zivilen Mitteln ist. Dabei konnten Demokratieentwicklung und Rechtsstaatlichkeit eine stabilisierende Wirkung entfalten. Die EU kann für sich und ihre Mitgliedstaaten Frieden und Sicherheit nur dann dauerhaft bewahren und festigen, wenn sie sich das Konzept einer globalen, gemeinsamen und umfassenden Sicherheit zu eigen macht, und zwar durch eine auf den Prinzipien Gleichheit, Gerechtigkeit und Gegenseitigkeit beruhenden Zusammenarbeit, die vertrauensbildende Maßnahmen, Transparenz, dauerhafte Abrüstung, Konversion und schrittweise Entmilitarisierung voraussetzt. In der heutigen globalisierten Welt kann Sicherheit eben nicht mehr in einem engen, militärischen Sinn, sondern nur umfassend als Schutz der Existenzbedingungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung verstanden werden.

Es ist erforderlich, von der militärisch dominierten Sicherheitsstrategie, die schlussendlich auf den Erwerb der Fähigkeit zur Kriegführung zielt, auf eine zivile Sicherheitsstrategie überzugehen, die die Bekämpfung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ursachen von Konflikten ins Zentrum stellt. Darüber hinaus muss ein durchweg präventiver Ansatz verfolgt werden, um die Ursachen vorhersehbarer und akuter Konfliktsituationen in und außerhalb Europas rechtzeitig zu entschärfen und entschlossen zu bekämpfen, bevor sie in bewaffnete Gewalt umschlagen. Zu den entscheidenden Aspekten der Krisenverhütung gehören die Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte, die Stärkung der Demokratie, der Schutz der Menschenrechte sowie der individuellen Minderheitenrechte. Dazu gehören ferner der weltweit sozial-ökologische Umbau, die Verteidigung sowie der Ausbau der internationalen und bilateralen Abrüstungssysteme. Nur dadurch kann letztlich auch dem Terrorismus wirksam begegnet werden.

Immer wieder höre ich, um international Einfluss zu erlangen, müsse die Europäische Union in der Lage versetzt werden, weltweit militärisch „autonom“ zu handeln. Dies lockere die sicherheitspolitische Abhängigkeit von den USA und stärke die europäische Eigenständigkeit. Doch genau der gegenteilige Effekt steht zu befürchten. Für die europäische und internationale Sicherheit sowie für die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten wäre es mehr als kontraproduktiv, wenn sie sich an einem Rüstungswettlauf mit den USA beteiligten. Bekanntlich gibt es zwischen der EU und den USA in militärischer Hinsicht einen Unterschied, der so groß ist, wie der zwischen einer Gummischleuder und einer Kanone. Frieden und Sicherheit sowie Stärkung ihrer internationalen Positionen erreichen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dann, wenn sie auf ihre wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Stärke, auf ihre zivilen Werte und auf ihre historischen Beziehungen zu vielen Ländern der Welt und nicht auf die Stärkung ihrer militärischen Fähigkeiten und Rüstungspotentiale setzen.

Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments

Die Entwicklung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist ein wichtiger Prozess im Rahmen der europäischen Integration. Zugleich ist sie Voraussetzung für ein wirkungsvolles globales Handeln der Europäischen Union. Mit bald 27 Staaten, einem Viertel der Weltwirtschaftsleistung und fast 500 Millionen Menschen – was in etwa der Einwohnerzahl der USA und Russlands zusammen entspricht – ist die EU zwar ein globaler Akteur, aber ihre politischen Instrumentarien sind noch relativ begrenzt. Um dieses Defizit an globaler Handlungsfähigkeit zu beseitigen, wird darauf orientiert, Streitkräfte zur Krisenbewältigung in fernen Ländern einzusetzen. Darin spiegelt sich ein antiquiertes, weil an militärische Potenziale gebundenes Machtverständnis. Das ist nicht mehr zeitgemäß und führt in die Sackgasse. Gerechte und dauerhafte Lösungen können auf militärischem Weg nicht erzielt werden, wie die Nachkriegsentwicklung auf dem Balkan, in Afghanistan oder im Irak zeigt.

Außen- und Sicherheitspolitik verbleiben in Regierungszusammenarbeit

Bereits 1986 vereinbarten die damals 12 EG-Mitglieder, künftig eine „gemeinsame Außenpolitik“ zu verwirklichen. Aber bis heute ist kein Staat bereit, in sensiblen außenpolitischen Kernbereichen nationale Souveränität an „Brüssel“ abzugeben. Lediglich die Bereiche Handel, Entwicklungshilfe, Zusammenarbeit mit Drittstaaten und humanitäre Hilfe werden durch „gemeinsames Handeln“ wahrgenommen. Hingegen kämpft beispielsweise Deutschland verbissen um einen eigenen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat, anstatt mitzuhelfen, dass die Europäische Union ihre Mitgliedstaaten in diesem Gremium eines Tages mit einer Stimme vertritt. Auch die unterschiedliche Haltung des „alten“ und des „neuen“ Europas zum Irakkrieg der USA offenbarte, dass der Weg hin zu einer „europäischen Außenpolitik“ mehr als steinig ist. Während Großbritannien traditionell lieber im Windschatten der USA segelt, kommt mit der Erweiterung hinzu, dass die neuen mittel- und osteuropäischen EU-Mitglieder zwar wirtschaftlich an die Union gebunden sind, ihre außen- und vor allem sicherheitspolitischen Belange aber in Washington besser vertreten sehen. Wie das derzeit gemeinsame Agieren Deutschlands, Englands und Frankreichs im Nuklearstreit mit dem Iran verdeutlicht, wird „europäische Außenpolitik“ in Gestalt zwischenstaatlicher Zusammenarbeit realisiert – und die ist brüchig, denn alle Entscheidungen müssen im EU-Ministerrat nach wie vor einstimmig herbeigeführt werden.

Wie die Außenpolitik verbleibt auch das militärische und sicherheitspolitische Agieren in Regierungszusammenarbeit und wird nicht als Gemeinschaftspolitik der EU wahrgenommen. Den entscheidenden Schritt zur Schaffung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vollzogen die Staats- und Regierungschefs Ende 1999 in Helsinki. Der Kern ihrer Vereinbarungen besagt: „Die EU muss in der Lage sein, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht einbezogen ist, EU-geleitete militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen.“ Beschlossen wurde, eine Eingreiftruppe mit 60.000 Mann aufzustellen. Parallel zur militärischen Zusammenarbeit wurde ein Mechanismus zur nichtmilitärischen Krisenbewältigung geschaffen (Wahlbeobachter und eigene Polizeikräfte eingeschlossen).

Bereits Ende 2000 verkündeten die EU-Staats- und Regierungschefs: „Die EU ist nunmehr in der Lage, einige Operationen zur Krisenbewältigung durchzuführen“. Die Beschlussfassung darüber liegt allein beim EU-Ministerrat. Das Europaparlament hat keinerlei Mitwirkungsrechte, woran sich auch künftig nichts ändert. Das ist für mich inakzeptabel, denn es kann doch wohl nicht sein, dass das Europäische Parlament als einzige direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte europäische Institution in der existenziellen Frage von Krieg oder Frieden nicht wirklich etwas zu sagen hat.

Solanas widersprüchliche Sicherheitsstragie und die EU-Verfassung
Zeitgleich mit dem Verfassungsentwurf legte der EU-Außenbeauftragte Solana im Juni 2003 das Strategiekonzept „Ein sicheres Europa in einer besseren Welt“ vor, das im Dezember verabschiedet wurde. Es versucht, die unterschiedlichen Außenpolitiken der EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame, weitgehend von den USA übernommene Bedrohungsanalyse (Terrorismus, instabile Staaten, Massenvernichtungswaffen) und auf gemeinsame Ziele (Stabilität in unmittelbarer Nachbarschaft der EU; Zugang zu Rohstoffen und Absatzmärkten) einzuschwören. Ressourcenkonflikte werden darin allerdings nur als bedrohliche Verteilungskonflikte angesehen, ohne auf die Notwendigkeit alternativer Energiegewinnung als zentrale sicherheitspolitische Zukunftsfrage für die Industriestaaten zu verweisen.

Die „erste Verteidigungslinie“ soll außerhalb der EU aufgebaut werden, womit ein Gürtel „stabiler Staaten“ von Belorussland über den Kaukasus bis zum südlichen Mittelmeer gemeint ist, und wozu auch die Lösung des Nahostkonflikts gehören soll. Als „Gefahren“ für Europas Sicherheit werden mit Recht weltweite Instabilität, Unterentwicklung, Armut, Hunger und Krankheiten benannt, wobei allerdings außen vor bleibt, dass sie maßgeblich durch die halbkoloniale Ausbeutung des Südens durch den Norden verursacht werden. Keine dieser Bedrohungen sei nur militärischer Natur, folglich könne keiner von ihnen nur militärisch begegnet werden, heißt es in dem Strategiepapier weiter. Daraus wird ein durchaus komplexes Herangehen zur Krisenbearbeitung abgeleitet. Dieser vernünftige Ansatz wird allerdings wieder durch die im Strategiepapier enthaltene Forderung zunichte gemacht, wonach die EU zur „frühen, schnellen und falls notwendig robusten (sprich militärischen – d. V.) Intervention“ bereit sein müsse.

Vor dem Hintergrund der unilateralen Politik der US-Administration sind die multilaterale Orientierung des Solana-Papiers und seine zentrale Ausrichtung am Völkerrecht und an den Vereinten Nationen von großer Bedeutung. So hinge Europas „Wohlstand“ von einem stabilen „multilateralen System“ ab, weshalb der UN-Charta „fundamentale Bedeutung“ zukomme und WTO, Internationaler Strafgerichtshof, OSZE und Europarat gestärkt werden müssten. Europas „Druckmittel“ seien vor allem die Handels- und Entwicklungspolitik. EU-Militärinterventionen sollen demzufolge als „letztes Mittel“ stattfinden – „völkerrechtsgemäß“ mit Zustimmung des Weltsicherheitsrats und so mit den Weihen der UNO versehen. Exakt nach diesem Raster verlief 2003 die von Frankreich geführte EU-Militärmission „Artemis“ im Kongo und der 2006 ebenfalls im Kongo unter deutscher Führung inzwischen beschlossene Einsatz zur Absicherung von Wahlen, wie die offizielle Begründung lautet.

Zutiefst bedauere ich, dass die Zweigleisigkeit von militärischer und ziviler Konfliktbewältigung und die gleichzeitige Betonung der militärischen Aspekte auch in den EU-Verfassungsvertrag Eingang fanden. Besonders kritisch zu werten ist die Verankerung einer Verteidigungsagentur im Vertragstext, die Verpflichtung zur Verbesserung militärischer Fähigkeiten der EU-Mitgliedstaaten oder der Verzicht auf eigene Abrüstungsschritte. Als Mitglied des Verfassungskonvents weiß ich allerdings nur zu gut, dass dies eine Konsequenz real existierender politischer Kräfteverhältnisse ist. Deshalb ist wohl auch davon auszugehen, dass sowohl die Rüstung als auch die Modernisierung der Streitkräfte zunächst zielstrebig vorangetrieben werden. Nicht zuletzt um diesen Bestrebungen Grenzen zu setzen, halte ich es für äußerst wichtig, dass die EU-Verfassung ein ausdrückliches Friedensgebot enthält und die Union eindeutig an das Völkerrecht und die UN-Charta gebunden wird. Darüber hinaus sind das in der Verfassung fixierte Amt eines EU-Außenministers, der vorgesehene Europäische Diplomatische Dienst, die Verpflichtung der EU zur Kooperation mit der OSZE, die positiven Vertragsänderungen im Bereich der Entwicklungshilfe oder die neue Bestimmung über die Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps im Rahmen der humanitären Hilfe durchaus geeignet, um die zivilen Institutionen der EU zu stärken. Dies betrifft ebenso die Bestimmung, wonach zivile Konfliktprävention und Konfliktlösungen zumindest Militärmaßnahmen verbindlich vorgeschaltet werden müssen.

Auf wissenschaftlich-technische Stärke und zivile Werte bauaen
Eine demokratisierte Europäische Union, die friedlich und sozial ausgerichtet ist, ist aus meiner Sicht die einzig vernünftige Antwort auf die zunehmende Globalisierung. Die Nationalstaaten sind längst nicht mehr in der Lage, um den drängenden Herausforderungen in der Welt alleine zu begegnen. Um sich dieser Aufgabe erfolgreich stellen zu können, muss die EU wirtschaftliche Dynamik und sozialen Zu­sam­menhalt im eigenen Haus dauerhaft gewähr­leisten. Sie muss tätig werden, um die regionale und subregionale Zusammenarbeit zu fördern, die eine Vorbedingung für politische Stabilität, wirtschaftliche Entwick­lung und die Verringerung der Armut und des sozialen Gefälles in ihrem gemein­samen Umfeld sind.

Ausgangspunkt und Orientierung für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Außen- und Sicherheitspolitik der EU sollte sein, dass ihre Entstehung selbst ein erfolgreiches Beispiel von Krisenprävention mit zivilen Mitteln ist. Dabei konnten Demokratieentwicklung und Rechtsstaatlichkeit eine stabilisierende Wirkung entfalten. Die EU kann für sich und ihre Mitgliedstaaten Frieden und Sicherheit nur dann dauerhaft bewahren und festigen, wenn sie sich das Konzept einer globalen, gemeinsamen und umfassenden Sicherheit zu eigen macht, und zwar durch eine auf den Prinzipien Gleichheit, Gerechtigkeit und Gegenseitigkeit beruhenden Zusammenarbeit, die vertrauensbildende Maßnahmen, Transparenz, dauerhafte Abrüstung, Konversion und schrittweise Entmilitarisierung voraussetzt. In der heutigen globalisierten Welt kann Sicherheit eben nicht mehr in einem engen, militärischen Sinn, sondern nur umfassend als Schutz der Existenzbedingungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung verstanden werden.

Es ist erforderlich, von der militärisch dominierten Sicherheitsstrategie, die schlussendlich auf den Erwerb der Fähigkeit zur Kriegführung zielt, auf eine zivile Sicherheitsstrategie überzugehen, die die Bekämpfung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ursachen von Konflikten ins Zentrum stellt. Darüber hinaus muss ein durchweg präventiver Ansatz verfolgt werden, um die Ursachen vorhersehbarer und akuter Konfliktsituationen in und außerhalb Europas rechtzeitig zu entschärfen und entschlossen zu bekämpfen, bevor sie in bewaffnete Gewalt umschlagen. Zu den entscheidenden Aspekten der Krisenverhütung gehören die Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichgewichte, die Stärkung der Demokratie, der Schutz der Menschenrechte sowie der individuellen Minderheitenrechte. Dazu gehören ferner der weltweit sozial-ökologische Umbau, die Verteidigung sowie der Ausbau der internationalen und bilateralen Abrüstungssysteme. Nur dadurch kann letztlich auch dem Terrorismus wirksam begegnet werden.

Immer wieder höre ich, um international Einfluss zu erlangen, müsse die Europäische Union in der Lage versetzt werden, weltweit militärisch „autonom“ zu handeln. Dies lockere die sicherheitspolitische Abhängigkeit von den USA und stärke die europäische Eigenständigkeit. Doch genau der gegenteilige Effekt steht zu befürchten. Für die europäische und internationale Sicherheit sowie für die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten wäre es mehr als kontraproduktiv, wenn sie sich an einem Rüstungswettlauf mit den USA beteiligten. Bekanntlich gibt es zwischen der EU und den USA in militärischer Hinsicht einen Unterschied, der so groß ist, wie der zwischen einer Gummischleuder und einer Kanone. Frieden und Sicherheit sowie Stärkung ihrer internationalen Positionen erreichen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dann, wenn sie auf ihre wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Stärke, auf ihre zivilen Werte und auf ihre historischen Beziehungen zu vielen Ländern der Welt und nicht auf die Stärkung ihrer militärischen Fähigkeiten und Rüstungspotentiale setzen.

Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Europaabgeordnete der Linkspartei.PDS und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments