Europa braucht einheitlichen Rechtsschutz für Beschuldigte
Rede während der heutigen Plenardebatte über den Bericht mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Bewertung des Europäischen Haftbefehls
Im Juli vorigen Jahres hat das deutsche Bundesverfassungsgericht das Umsetzungsgesetz für den Europäischen Haftbefehl in Deutschland für nichtig erklärt. Zu Recht hat es vom deutschen Gesetzgeber eingefordert, dass er seine Verantwortung zum Schutz und zur Wahrung der im deutschen Grundgesetz garantierten bürgerlichen Grundrechte umfassend wahrnimmt. Dieses Urteil war zweifellos eine schallende Ohrfeige für den deutschen Gesetzgeber.
Gerade auch vor diesem Hintergrund ist für mich schlichtweg unverständlich, dass der Rat den Rahmenbeschluss über Verfahrensrechte in Strafverfahren derart schleifen lässt und bislang untätig geblieben ist. Das ist einfach nicht hinnehmbar. Die Rechte von Beschuldigten müssen gerade mit Blick auf den Europäischen Haftbefehl deutlich gestärkt werden.
Dazu gehört, dass Beschuldigte selbstverständlich in einer ihnen geläufigen Sprache über ihre Rechte informiert werden müssen. Sie müssen das Recht auf Inanspruchnahme eines Dolmetschers haben. Und selbstverständlich ist zu sichern, dass die für ein Strafverfahren relevanten Dokumente übersetzt werden.
Der Rat muss daher endlich handeln. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union ein einheitlicher Rechtsschutz gewährleistet wird.