Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer, Sicherheit des Straßenverkehrs, faire Wettbewerbsbedingungen
Rede während der Plenartagung des Europäischen Parlaments zur Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer sowie der dazugehörigen Richtlinie zur Kontrolle der Einhaltung derselben
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Im September 2001 wurde von der Kommission ein neues Weißbuch „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft“ verabschiedet, dass die Entwicklungsperspektive bis 2010 skizziert. Hier schlug die Kommission über 60 verschiedene Maßnahmen und ein Aktionsprogramm vor, speziell auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Eine gute Möglichkeit, positive Absichten in konkrete Politik münden zu lassen, ergab sich mit der Vorlage der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer sowie der dazugehörigen Richtlinie zur Kontrolle der Einhaltung derselben.
Bei der Bewertung der im Vermittlungsausschuss zwischen Rat und Parlament erzielten Ergebnisse gilt es also zu hinterfragen, ob die Ziele der Verordnung und der Richtlinie, nämlich :
– Verbesserung und Harmonisierung der Arbeitsbedingungen der Kraftfahrer
– Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
– Herstellung von fairen Wettbewerbsbedingungen
erreicht wurden.
Lassen Sie mich die wichtigsten Resultate benennen :
1. Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten
2. Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der Arbeitszeitrichtlinie festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird
3.Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten
4. Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden hintereinander oder aber bei einer Zweiteilung mindestens 3 und 9 Stunden
5. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist auf mindestens 45 Stunden festgeschrieben
6. Der digitale Tachograph wurde eingeführt, wodurch eine bessere und erweiterte Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften möglich ist
7. Die Haftung der Verkehrsunternehmen wurde klarer geregelt
8. Die vorgeschriebene Kontrolldichte wurde ab 2008 auf 2% und ab 2010 auf 3% erhöht
9. Die Kontrollen müssen sowohl auf der Strasse als auch auf dem Betriebsgelände der Unternehmen vollzogen werden
Ich möchte es deutlich sagen : Wenn man die jetzt zur Debatte stehenden Dokumente mit den vorher gültigen vergleicht, gibt es keine einzige Verschlechterung, wenn man jedoch die erzielten Kompromisse mit den avisierten Zielen auf die Waagschale legt, sieht es anders aus.
Einige Beispiele:
1. Fahrzeuge unter 3.5 t sind von der Verordnung ausgenommen, gleichwohl immer mehr Transporte mit diesen Gewichtskategorien vorgenommen werden und die Unfallhäufigkeit steigt
2. Es gibt lediglich 2 Verweise auf die Arbeitszeitrichtlinie, jedoch keine Kontrolle der Einhaltung derselben während der Lenk- und Ruhezeitkontrolle. Dadurch ist die Reduktion der Überlastung und Übermüdung nicht gewährleistet
3. Obwohl im Anhang zur Kontrollrichtlinie definiert wurde, was als Verstoß gegen die Verordnung anzusehen ist, gibt es keine rechtsverbindliche Harmonisierung derselben
4. Es gibt keinerlei Festlegungen über harmonisierte Sanktionen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten nach wie vor unterschiedliche Strafen für gleiche Verstöße zum Ansatz bringen.
Ich habe bei der Abstimmung im Vermittlungsausschuss gegen den erzielten Kompromiss gestimmt. Dies aus der Überzeugung heraus, dass das Parlament mehr hätte erreichen können und die dortige Mehrheit zu früh die Verhandlungen mit dem Rat eingestellt hat. Demzufolge kann ich es durchaus nachvollziehen, wenn es bei der heutigen Abstimmung nicht nur Befürworter des Ergebnisses gibt.
Die meisten der von der Verordnung und Richtlinie Betroffenen sind zwar alle nicht richtig glücklich, haben sich aber für eine Annahme ausgesprochen und ich werde diesem Votum Rechnung tragen.
Die Kommission fordere ich auf, 3 Dinge zu tun:
1. Fertigen sie eine Studie über das Verkehrsverhalten der Fahrzeuge für den Güterverkehr unter 3.5t an
2. Helfen sie bei der Koordinierung der unterschiedlichen Organe zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten und der Arbeitszeit
3. Organisieren sie Seminare mit den Mitgliedsstaaten und den Sozialpartnern, um die neue Rechtssetzung zu implementieren
Zum Schluss möchte ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die mit mir gemeinsam viele Jahre an diesen Dossiers gearbeitet haben, insbesondere Ioannis Darmis und Joachim Hauck sowie meinen Schattenberichterstatterinnen und Schattenberichterstatter. Es war ein gutes Arbeiten.