Zum Abgeordnetenstatut für das Europäische Parlament
Rede vor dem Plenum in Brüssel
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Fraktion ist sich mehrheitlich darin einig, dass wir ein Abgeordnetenstatut brauchen. Über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Aspekte gibt es natürlich in jeder Fraktion, so auch in unserer, verschiedene Vorstellungen.
Die Fraktion der GUE/NGL hatte immer gefordert – und das auch mit Änderungsanträgen untersetzt -, dass der Betrag für die Reisekostenerstattung den tatsächlich entstandenen Reisekosten entsprechen muss, da Transparenz oberste Prinzip ist. Eine Erstattung, die über den tatsächlich entstandenen Kosten liegt, so wie das in der Vergangenheit der Fall war, ist untragbar. Im Übrigen gibt es auch heute schon die Möglichkeit, zu hoch erstattete Reisekosten zurückzuzahlen, so wie dies die deutschen Abgeordneten per Selbstverpflichtung auch handhaben.
Was den Rentenfonds betrifft, so gibt es bei uns geteilte Meinungen über die Höhe des Anteils der Abgeordneten gegenüber dem Anteil des Parlaments. In jedem Fall unterstützen wir aber das Grundprinzip, wonach Abgeordnete wie andere Bürger in die Sozialsysteme einzahlen müssen und auch ihren Anteil bei der Finanzierung des Rentenfonds zu leisten haben. Das Gleiche betrifft den Beitrag für die Unfallversicherung. Wir sollten uns in der Debatte um die Abgeordnetenbeiträge immer vor Augen halten, dass unsere Gehälter aus Steuergeldern bezahlt werden.
Wir sprechen uns einhellig für das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit aus. Einkommensunterschiede von bis zu 11.000 Euro zwischen Abgeordneten aus verschiedenen Ländern sind nicht akzeptabel. Daher ist die Einführung eines einheitlichen Gehaltes richtig, über dessen Höhe lässt sich streiten. Und es ist selbstverständlich, dass Abgeordnete, die ein einheitliches Gehalt beziehen, auch einheitlich besteuert werden müssen, das heißt, nach europäischem Steuerrecht. Wenn die Mitgliedstaaten darüber hinaus entscheiden, dass sie die Differenz zwischen dem europäischen und dem nationalen Steuersatz zusätzlich einbehalten wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Aber: es darf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen!