Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Schattenberichterstatterin meiner Fraktion möchte ich dem Berichterstatter, Kollegen Cashmann, den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen und der luxemburgischen Ratspräsidentschaft herzlich für die geleistete gemeinsame Arbeit danken. Die Fraktionen dieses Hauses haben eindrucksvoll demonstriert, dass eine kooperative und effektive Zusammenarbeit untereinander und zugleich mit dem Rat möglich ist.

Zu Beginn unserer Arbeit hatten wir zum Beispiel folgende Situation: Ein Drittstaatsangehöriger will in die EU einreisen, mit Visum. Die Einreise wäre ihm aber verweigert worden, weil er nicht alle erforderlichen Unterlagen an der Grenzübergangsstelle vorlegen konnte. Diese Einreiseverweigerung hätte einen Passvermerk zur Folge gehabt, der dokumentiert, dass dem Reisenden die Einreise in das Gebiet der EU verweigert worden ist. Hätte diese Person mit solch einem Vermerk im Pass noch in die USA, nach Kanada oder Australien einreisen können? Wohl kaum. Ich möchte daher besonders hervorheben, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, in der Verordnung ein Beschwerderecht festzuschreiben, das im Falle einer unbegründeten Einreiseverweigerung vor allem die Berichtigung aller Vermerke, die auf eine Einreiseverweigerung in die EU hinweisen, zur Folge hat.

Das Parlament hat weitere wesentliche Verbesserungen für Drittstaatsangehörige erstritten. Zum Beispiel, dass Drittstaatsangehörige über den Zweck und das Verfahren einer zusätzlichen Grenzkontrolle informiert werden, und zwar schriftlich und in allen Amtssprachen der Union und den Sprachen der angrenzenden Staaten. Grenzkontrollen müssen die menschliche Würde wahren, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, der Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind nicht zulässig. Kurzum – durch die gemeinsam erreichte Lösung werden die Einreisekontrollen an den Außengrenzen der Union deutlich gastfreundlicher.

All unsere Vorstellungen konnten wir leider nicht umsetzen, so ist es uns zum Beispiel nicht gelungen, auch eine Kompensationsregelung für den Fall einer unbegründeten Einreiseverweigerung einzuführen. Dennoch: der uns zur Abstimmung vorliegende Text ist ein ausgewogener Kompromiss, der wesentliche Verbesserungen enthält und deshalb auch von mir und meiner Fraktion unterstützt wird.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Schattenberichterstatterin meiner Fraktion möchte ich dem Berichterstatter, Kollegen Cashmann, den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen und der luxemburgischen Ratspräsidentschaft herzlich für die geleistete gemeinsame Arbeit danken. Die Fraktionen dieses Hauses haben eindrucksvoll demonstriert, dass eine kooperative und effektive Zusammenarbeit untereinander und zugleich mit dem Rat möglich ist.

Zu Beginn unserer Arbeit hatten wir zum Beispiel folgende Situation: Ein Drittstaatsangehöriger will in die EU einreisen, mit Visum. Die Einreise wäre ihm aber verweigert worden, weil er nicht alle erforderlichen Unterlagen an der Grenzübergangsstelle vorlegen konnte. Diese Einreiseverweigerung hätte einen Passvermerk zur Folge gehabt, der dokumentiert, dass dem Reisenden die Einreise in das Gebiet der EU verweigert worden ist. Hätte diese Person mit solch einem Vermerk im Pass noch in die USA, nach Kanada oder Australien einreisen können? Wohl kaum. Ich möchte daher besonders hervorheben, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, in der Verordnung ein Beschwerderecht festzuschreiben, das im Falle einer unbegründeten Einreiseverweigerung vor allem die Berichtigung aller Vermerke, die auf eine Einreiseverweigerung in die EU hinweisen, zur Folge hat.

Das Parlament hat weitere wesentliche Verbesserungen für Drittstaatsangehörige erstritten. Zum Beispiel, dass Drittstaatsangehörige über den Zweck und das Verfahren einer zusätzlichen Grenzkontrolle informiert werden, und zwar schriftlich und in allen Amtssprachen der Union und den Sprachen der angrenzenden Staaten. Grenzkontrollen müssen die menschliche Würde wahren, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, der Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind nicht zulässig. Kurzum – durch die gemeinsam erreichte Lösung werden die Einreisekontrollen an den Außengrenzen der Union deutlich gastfreundlicher.

All unsere Vorstellungen konnten wir leider nicht umsetzen, so ist es uns zum Beispiel nicht gelungen, auch eine Kompensationsregelung für den Fall einer unbegründeten Einreiseverweigerung einzuführen. Dennoch: der uns zur Abstimmung vorliegende Text ist ein ausgewogener Kompromiss, der wesentliche Verbesserungen enthält und deshalb auch von mir und meiner Fraktion unterstützt wird.