Harmonisierung von Verfahrensrechten in Strafverfahren – Rede auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments, Straßburg, 11. April 2005 Zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über bestimmte Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wie ergeht es Personen, die nicht in ihrem Heimatland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat einer Straftat beschuldigt werden? Zahlreiche Probleme und Hindernisse tun sich da unweigerlich auf. Das Rechtssystem ist anders als zu Hause. Wer außerdem noch die Sprache des jeweiligen Landes nicht beherrscht, ist als Beschuldigter schlichtweg verloren.
Ich habe Derartiges vor einigen Jahren erlebt, besonders drastisch, und zwar in Genua, als die Großdemonstration gegen den G8-Gipfel stattfand. Unzählige junge Leute wurden erst von der Polizei unglaublich brutal zusammengeschlagen, wenig später fanden sie sich hilflos und zum Teil tagelang entrechtet in italienischen Gefängnissen wieder.
Das Recht auf ein faires Verfahren, das in Artikel 6 der EMRK verankert ist, hat sich damals als zu stumpfes Schwert erwiesen. Es ist überfällig, dass die Union hier handelt. Das Szenario á la Genua darf sich nirgendwo in der Union wiederholen. Und: der Auslieferungspflicht des Europäischen Haftbefehls müssen endlich klar definierte Rechte von Beschuldigten gegenüberstehen, in der EU müssen gemeinsame Mindestnormen für Strafverfahrensrechte fixiert werden.
Ich möchte der Berichterstatterin, Kollegin Buitenweg, für ihren Bericht, den unsere Fraktion voll und ganz unterstützt, danken. Der Bericht enthält zahlreiche wichtige Vorschläge. Beschuldigte müssen selbstverständlich in einer ihnen geläufigen Sprache über ihre Rechte informiert werden, selbstverständlich schriftlich. Das Recht auf einen Rechtsbeistand muss ebenso gewährleistet sein wie das auf Inanspruchnahme eines Dolmetschers. Bedeutsam sind ferner die Forderungen des Berichts, wonach alle Dokumente übersetzt werden müssen oder dass eine Informationspflicht gegenüber dem jeweiligen Lebenspartner besteht.
Ich hoffe, werte Kolleginnen und Kollegen, dass der Bericht mehrheitlich von unserem Haus getragen werden wird. Denn: die Rechtsstaatlichkeit in der Union gehört deutlich gestärkt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wie ergeht es Personen, die nicht in ihrem Heimatland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat einer Straftat beschuldigt werden? Zahlreiche Probleme und Hindernisse tun sich da unweigerlich auf. Das Rechtssystem ist anders als zu Hause. Wer außerdem noch die Sprache des jeweiligen Landes nicht beherrscht, ist als Beschuldigter schlichtweg verloren.
Ich habe Derartiges vor einigen Jahren erlebt, besonders drastisch, und zwar in Genua, als die Großdemonstration gegen den G8-Gipfel stattfand. Unzählige junge Leute wurden erst von der Polizei unglaublich brutal zusammengeschlagen, wenig später fanden sie sich hilflos und zum Teil tagelang entrechtet in italienischen Gefängnissen wieder.
Das Recht auf ein faires Verfahren, das in Artikel 6 der EMRK verankert ist, hat sich damals als zu stumpfes Schwert erwiesen. Es ist überfällig, dass die Union hier handelt. Das Szenario á la Genua darf sich nirgendwo in der Union wiederholen. Und: der Auslieferungspflicht des Europäischen Haftbefehls müssen endlich klar definierte Rechte von Beschuldigten gegenüberstehen, in der EU müssen gemeinsame Mindestnormen für Strafverfahrensrechte fixiert werden.
Ich möchte der Berichterstatterin, Kollegin Buitenweg, für ihren Bericht, den unsere Fraktion voll und ganz unterstützt, danken. Der Bericht enthält zahlreiche wichtige Vorschläge. Beschuldigte müssen selbstverständlich in einer ihnen geläufigen Sprache über ihre Rechte informiert werden, selbstverständlich schriftlich. Das Recht auf einen Rechtsbeistand muss ebenso gewährleistet sein wie das auf Inanspruchnahme eines Dolmetschers. Bedeutsam sind ferner die Forderungen des Berichts, wonach alle Dokumente übersetzt werden müssen oder dass eine Informationspflicht gegenüber dem jeweiligen Lebenspartner besteht.
Ich hoffe, werte Kolleginnen und Kollegen, dass der Bericht mehrheitlich von unserem Haus getragen werden wird. Denn: die Rechtsstaatlichkeit in der Union gehört deutlich gestärkt.