Stimmerklärung Pflüger: „Wenn die EU ausnahmsweise einmal die Stilllegung von Atomkraftwerken zum Schutz von Mensch und Umwelt fördert, wie im Fall des slowakischen Reaktors Bohunice V1, ist dies unterstützenswert.“
Die Förderung von Atomkraft durch die EU, wie im Euratom-Vertrag fixiert, ist einzustellen. Wenn die EU ausnahmsweise einmal die Stilllegung von Atomkraftwerken zum Schutz von Mensch und Umwelt fördert, wie im Fall des slowakischen Reaktors Bohunice V1, ist dies unterstützenswert, selbst wenn die Unterscheidung zwischen den „guten“ Reaktoren im Westen und den „gefährlichen“ im Osten Europas durch die EU-Kommission unhaltbar ist.
Die anfänglich hohe Förderung ist für einen zielstrebigen Beginn der Stilllegung sinnvoll, da die Slowakische Republik über einen Fond erst 320 Mio. EUR angesammelt hat. Die Förderung entspricht den im Rahmen des Beitritts der Slowakei eingegangenen Verpflichtungen.
Ohne die Unterstützung durch die EU ist ein Weiterbetrieb der Reaktoren von Bohunice V1 zu befürchten, welcher mit erheblichen Sicherheitsrisiken einhergehen würde. Ohne EU-Mittel ist darüber hinaus möglicherweise nicht sichergestellt, dass zum Schutz von Mensch und Umwelt auch umgehend Stilllegungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Die Verwendung der EU-Mittel sollen allerdings auf die Stilllegung der Reaktoren von Bohunice V1 und die damit zusammenhängenden Maßnahmen beschränkt werden. Der Artikel 2 des Kommissionsvorschlages sollte in diesem Sinne ergänzt werden und über die Präzisierung des Mitteleinsatzes prioritäre Ziele der EU, wie die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards bei der Stilllegung und die Verwirklichung des Klimaschutzzieles durch Förderung erneuerbarer Energien festschreiben.