Plenardebatte zur Asylverfahrensrichtlinie

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asylrechts wie vom Europäischen Rat im Oktober 1999 in Tampere beschlossen, ist sehr zu begrüßen.
Jedoch enthält der geänderte Vorschlag des Europäischen Rates erhebliche Mängel, so dass, falls die vorliegende Richtlinie ohne Änderungen in den Mitgliedstaaten Anwendung finden würde, der Flüchtlingsschutz in Europa weitgehend ausgehöhlt wäre.

Unter anderem besteht durch die geplante Einführung einer Minimalliste über so genannte „sichere Drittstaaten“ die große Gefahr, dass die Mitgliedstaaten Asylbewerber- und Bewerberinnen zurückweisen, deren Herkunftsländer als so genannte sichere Drittstaaten gelten, ohne dass in den einzelnen Fällen die Fluchtgründe der Betroffenen gehört und ihr Anspruch auf Asyl geprüft wurde.

Daher lege ich, in der von mir verfassten Stellungnahme des Entwicklungsausschusses zum Bericht, besonders Wert darauf, dass das Europäische Parlament voll und ganz, in alle künftigen und die Minimalliste betreffenden Entscheidungen, einzubeziehen ist. Die Annahme oder Streichung von Staaten, die als sichere Drittstaaten gelten, oder eben nicht, und gegebenenfalls auf einer Minimalliste geführt werden, darf nicht allein vom Rat und der Kommission vorgenommen werden.

Dieser Anspruch findet, sich in dem zur Abstimmung stehenden Bericht wieder, wie auch Verbesserungen im Hinblick des Schutzes von Kindern und Minderjährigen, und Regelungen im Bezug auf die Pflicht der Mitgliedstaaten, Flüchtlinge, in einer ihnen verständlichen Sprache, über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.

Der Bericht umfasst einige sehr wichtige Änderungen, um sicherzustellen, dass kein Mitgliedstaat Asylbewerber – und Bewerberinnen ausweist oder in Gebiete zurückführt, wo ihr Leben oder ihre Freiheit aus Gründen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aufgrund einer politischen Ansicht gefährdet wäre.

Ich bitte die Abgeordneten des Europäischen Parlaments dem Bericht zuzustimmen. Im Hinblick auf die Sicherstellung des Flüchtlingsschutzes in Europa und für die Lage der betroffenen Menschen in den Mitgliedstaaten, macht der Bericht einen großen Unterschied.