Schriftliche Erklärung zur Abstimmung über den Bourlanges-Bericht (A6-0072/2004)

Seit Jahren gibt es im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik eine zutiefst undemokratische Gesetzgebung. Einerseits wurde mit dem Vertrag von Amsterdam die Gesetzgebungskompetenz von den Mitgliedstaaten auf die EG übertragen und damit den nationalen Parlamenten entzogen. Andererseits jedoch wurde sie allein dem Rat und damit der versammelten nationalen Exekutive zugewiesen. Das Europäische Parlament ist nur über Stellungnahmen beteiligt. Gerade in einem so hochgradig grundrechtsrelevanten Bereich ist dieser Zustand exekutiver Gesetzgebung unhaltbar.
Der vorliegende Entwurf eines Ratsbeschlusses zum Übergang in das Mitentscheidungsverfahren ist deshalb ein seit Langem überfälliger Schritt in Richtung Parlamentarisierung der Gesetzgebung. Allerdings plant der Rat dabei, erneut einige Bereiche allein der Exekutive vorzubehalten. Genau dies wird mit dem Bourlanges-Bericht kritisiert, und deshalb findet dieser Bericht auch meine Zustimmung.
Problematisch an diesem Bericht ist für mich jedoch, dass er auf einer Verfassungsbestimmung besteht, wonach die Mitgliedstaaten einseitig Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt verbieten können. Diese von der deutschen Bundesregierung in die Verfassung eingebrachte Regelung habe ich schon als Mitglied des Verfassungskonvents kritisiert. Hierin widerspiegeln sich nicht nur nationale Egoismen. Viel schwerwiegender ist, dass sie dem Prinzip der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im gemeinsamen Europa widerspricht. Meines Erachtens ist diese Bestimmung eine der ersten Fragen, die nach Inkrafttreten der Verfassung auf den Prüfstand gehören.

Seit Jahren gibt es im Bereich der Asyl- und Einwanderungspolitik eine zutiefst undemokratische Gesetzgebung. Einerseits wurde mit dem Vertrag von Amsterdam die Gesetzgebungskompetenz von den Mitgliedstaaten auf die EG übertragen und damit den nationalen Parlamenten entzogen. Andererseits jedoch wurde sie allein dem Rat und damit der versammelten nationalen Exekutive zugewiesen. Das Europäische Parlament ist nur über Stellungnahmen beteiligt. Gerade in einem so hochgradig grundrechtsrelevanten Bereich ist dieser Zustand exekutiver Gesetzgebung unhaltbar.
Der vorliegende Entwurf eines Ratsbeschlusses zum Übergang in das Mitentscheidungsverfahren ist deshalb ein seit Langem überfälliger Schritt in Richtung Parlamentarisierung der Gesetzgebung. Allerdings plant der Rat dabei, erneut einige Bereiche allein der Exekutive vorzubehalten. Genau dies wird mit dem Bourlanges-Bericht kritisiert, und deshalb findet dieser Bericht auch meine Zustimmung.
Problematisch an diesem Bericht ist für mich jedoch, dass er auf einer Verfassungsbestimmung besteht, wonach die Mitgliedstaaten einseitig Drittstaatsangehörigen den Zugang zum Arbeitsmarkt verbieten können. Diese von der deutschen Bundesregierung in die Verfassung eingebrachte Regelung habe ich schon als Mitglied des Verfassungskonvents kritisiert. Hierin widerspiegeln sich nicht nur nationale Egoismen. Viel schwerwiegender ist, dass sie dem Prinzip der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im gemeinsamen Europa widerspricht. Meines Erachtens ist diese Bestimmung eine der ersten Fragen, die nach Inkrafttreten der Verfassung auf den Prüfstand gehören.