Beitrag von Feleknas Uca beim Internationalen Hearing der GUE/NGL am 17. April 2004 in Hamburg: „Die Bildungspolitik der EU“

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

ich möchte Sie herzlich begrüßen zum heutigen Hearing! Ich freue mich, dass Sie den Weg hierhin gefunden haben und denke, dass es sich gelohnt hat, heute hierhin zu kommen. Jedenfalls gehe ich davon aus, dass auf uns ein hochinteressanter Tag wartet!

Mein Beitrag trägt den Titel „Die Bildungspolitik der EU“, und ich werde versuchen, ein wenig den Kontext zu beleuchten, in dem Bildungspolitik auf EU-Ebene stattfindet.

Laut EG-Vertrag fällt die Bildungspolitik weitgehend in den Kompetenzbereich der Nationalstaaten. Die EU besitzt nur eine ergänzende Zuständigkeit im Bereich der sogenannten europäischen Dimension der Bildungspolitik, d.h. sie ergänzt und unterstützt die Nationalstaaten, fördert internationalen Austausch, innovative Projekte und neue Technologien und ist für die grenzüberschreitende Anerkennung von Qualifikationen zuständig. Eine gemeinsame Politik, die beispielsweise die Bildungsinhalte oder Bildungssysteme bestimmt, gibt es nicht und soll es nicht geben, wie auch die Ergebnisse der Diskussionen im Verfassungskonvent unterstreichen.

Daraus nun jedoch zu schließen, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Bildungspolitik allein gestalten und die EU letztlich nicht viel mehr macht als Gelder für internationalen Austausch und ähnliches bereitzustellen, wäre allerdings grundfalsch. Erklärtes Ziel der EU ist, zwar keine Harmonisierung der Bildungspolitik vorzunehmen, jedoch eine möglichst große Einheitlichkeit in den Mitgliedstaaten herzustellen. Grundlegende Empfehlungen, Mitteilungen, Arbeitspapiere, Projekte auf EU-Ebene etc. bilden hier eine Klammer, die auch auf die nationalstaatlichen Bildungssysteme erhebliche Auswirkungen hat und zu einer immer weiteren Annäherung der Bildungspolitiken führt. Ich zitiere aus der neuesten Mitteilung der EU-Kommission zur vorgesehenen Neugestaltung der bisherigen Programme im Bildungsbereich ab 2007, die im März vorgelegt wurde: „Es wird darauf hingewirkt, sämtliche Initiativen in kohärente Bildungs- und Berufsbildungsstrategien auf europäischer und nationaler Ebene einzubinden. Politik und Strukturen werden reformiert, um sie auf die zentralen europäischen Ziele abzustimmen.“

Ich möchte nicht missverstanden werden: Es ist nicht meine Auffassung, dass eine verstärkte Kooperation und Angleichung grundlegender Prinzipien generell abzulehnen ist. Die Vorteile und die Notwendigkeit einer gewissen Anpassung liegen auf der Hand, wenn man sich vor Augen führt, dass in der EU ab Anfang des nächsten Monats 25 unterschiedliche Bildungssysteme nebeneinander existieren. Es ist offensichtlich, dass eine gut funktionierende internationale Zusammenarbeit im Bildungssektor langfristig nur zu gewährleisten ist, wenn es zu sinnvollen Anpassungsschritten kommt und man die unterschiedlichen Erfahrungen positiv nutzt. Dies ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer völligen Vereinheitlichung von Bildung. Der europäische Bildungs- und Wissenschaftsraum ist sehr diversifiziert und lebt gerade auch von seiner Unterschiedlichkeit. Natürlich ist es sinnvoll, dafür zu sorgen, dass in einem Land erworbene Abschlüsse auch in den anderen Mitgliedstaaten gelten. Dies darf jedoch nicht heißen, dass auch eine Angleichung der Bildungsinhalte vorgenommen und die europäische Ausbildung dadurch verengt wird.

Diese Gefahr droht in der Tat. Es ist nicht zu bestreiten, dass es in Europa derzeit einen Trend gibt, die Bildungssysteme nach dem Vorbild der USA umzugestalten, wo Bildung sehr viel eindeutiger auf ihre ökonomische Verwertbarkeit hin ausgerichtet ist. In den Strategien der EU spielt Bildung eine durchaus bedeutende Rolle. Dies ist spätestens seit dem Gipfeltreffen der europäischen Regierungschefs in Lissabon im Jahre 2000 klar: Damals formulierte der Europäische Rat das ehrgeizige Ziel, die Europäische Union bis zum Jahr 2010 zum „dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Was dies bedeutet, wurde klar ausgedrückt: „Die Europäische Union ist mit einem Quantensprung konfrontiert, der aus der Globalisierung und den Herausforderungen einer neuen wissensbestimmten Wirtschaft resultiert. Diese Veränderungen … fordern eine tiefgreifende Umgestaltung der europäischen Wirtschaft.“ Zum Erreichen der Zielsetzung bedürfe es deshalb einer „globalen Strategie, in deren Rahmen
der Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft durch bessere Politiken für die Informationsgesellschaft und für die Bereiche Forschung und Entwicklung
sowie durch die Forcierung des Prozesses der Strukturreform im Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
und durch die Vollendung des Binnenmarktes vorzubereiten ist.“
Außerdem solle das europäische Gesellschaftsmodell modernisiert, in Menschen investiert, die soziale Ausgrenzung bekämpft und mittels einer geeigneten Politik für „anhaltend gute wirtschaftliche Perspektiven und günstige Wachstumsaussichten Sorge getragen werden“.

Im Mittelpunkt der sogenannten Modernisierungsbestrebungen der EU steht also neben der Umstrukturierung der Wirtschaft und der Sozialsysteme unzweifelhaft auch eine stärkere Ausrichtung der Bildung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft. Man darf nicht vergessen: Die EU ist vor allem anderen eine Wirtschaftsunion, in der es um profitorientierte Wirtschaftspolitik geht. Die EU misst der Bildung deshalb eine große Bedeutung zu, weil sie sich davon einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber anderen Wirtschaftsmächten verspricht. Dies insbesondere in Bezug auf die zukunftsweisenden Wachstumssektoren wie Wissenschaft, Forschung und Technologie. Außerdem betrachtet die EU auch den Bildungsbereich selbst als einen Markt der Zukunft, den es zu nutzen gilt. Dies zeigt sich u.a in ihrer unrühmlichen Rolle bei den GATS-Verhandlungen, wo auch sie
– soweit aus den Geheimverhandlungen bekannt – maßgeblich daran beteiligt ist, Bildung aus dem Bereich der öffentlichen Aufgaben in den der ökonomisch verwertbaren Dienstleistungen zu verschieben. Hierauf kann ich jedoch an dieser Stelle aus Zeitgründen nicht näher eingehen.

Damit der Bildungsbereich allerdings den erhofften Nutzen für die Wirtschaft der EU bringen kann, muss er entsprechend umgestaltet werden. Meine Damen und Herren, dies ist der Kontext, in dem sich die EU-Bildungspolitik abspielt.

Zur Umsetzung der Lissabon-Strategie wurde die sogenannte Methode der offenen Koordinierung etabliert, in der dem Europäischen Rat eine „stärkere Leitungs- und Koordinierungsfunktion“ zukommen soll. Hiermit wird sichergestellt, dass maßgebliche Entscheidungen auf Regierungsebene und ganz ohne parlamentarische Kontrolle getroffen werden können. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige Aspekte eingehen.

Verpackt werden die bildungspolitischen Vorhaben der EU in einer Sprache, die verschleiert, dass es sich hier zum größten Teil um die Umsetzung ganz konkreter Forderungen der Wirtschaftsverbände handelt. Schlagworte in der Debatte um die Entwicklung der Bildungssektoren sind die gleichen Vokabeln, die auch sonst die neoliberale Umgestaltung der Gesellschaft prägen: Die Rede ist von Modernisierung, von Reformen, von notwendiger Flexibilisierung, physischer und virtueller Mobilität und von mehr Eigenverantwortung. Dass dies so ist, wundert wenig, wenn man sich vor Augen führt, dass der einflussreiche europäische Unternehmerverband ERT (European Round Table of Industrialists) und der europäische Arbeitgeberverband UNICE seit mehr als 10 Jahren maßgeblich an der Beratung der EU-Kommission im Bildungsbereich beteiligt sind. Es ist unverkennbar, dass die von diesen mächtigen Lobbygruppen herausgegebenen Berichte zu Erziehung und Ausbildung die Entwicklung der Grundsatzpapiere zu Bildung, die von der EU-Kommission vorgelegt worden sind, deutlich geprägt haben.

Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass sich Bildung auch an den gesellschaftlichen Erfordernissen orientiert. Insofern ist es nicht per se schlecht, dass es einen Dialog mit Wirtschaftsverbänden gibt. Problematisch wird es jedoch, wenn die Vorgaben der Wirtschaft in Bildungsfragen von den nationalstaatlichen und EU-Institutionen nahezu kritiklos übernommen werden. Dies verändert den Diskurs über Bildungsinhalte und Bildungsverfahren nachhaltig in eine Richtung, die ausschließlich die unmittelbare ökonomische Verwertbarkeit von Bildung in einer profitorientierten Wirtschaft postuliert und kaum Platz für differenziertere Betrachtungen lässt. So wäre eine stärkere Vereinheitlichung von Bildungsstandards vielleicht momentan zum Nutzen der Wirtschaft. Ob sie langfristig jedoch geeignet wäre, unterschiedlichen und sich verändernden Anforderungen in sehr unterschiedlich geprägten Gesellschaften gerecht zu werden sei dahin gestellt. Von solch kritischen Überlegungen ist allerdings derzeit in der EU wenig zu spüren.

Zur Veranschaulichung ein Zitat von der Homepage der EU-Kommission zur sogenannten „Union des Wissens“: „Jede Verbesserung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ist als Chance zur Stärkung des Wachstums und der Wettbewebsfähigkeit Europas zu werten. Diese Einschätzung wird allgemein anerkannt, insbesondere seitens der Arbeitgeber.“

Ihren Niederschlag finden die Forderungen der Unternehmerverbände auch in den Programmen, die von der Kommission im Bildungsbereich vorgeschlagen werden. Zwei Beispiele.

Der Bereich des „E-Learning“: Die Fokussierung auf elektronische Medien beim Lernprozess hat den von wirtschaftlicher Seite gewollten Nebeneffekt, dass für diese Art des Lernens technisches Equipment notwendig ist. Da Lernergebnisse zunehmend eigenständig und in Eigenverantwortung zu erreichen sind, legt dies nahe, dass entsprechendes Equipment gerade auch von Privatpersonen angeschafft werden muss, um den Wissensanforderungen zu genügen.

Der Bereich des sogenannten „Lebenslangen Lernens“: Das Konzept des lebenslangen Lernens beinhaltet eine Verpflichtung, sich den wandelnden Anforderungen zu stellen, und dies nicht nur im Rahmen der Weiterbildung in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis oder einer öffentlich geförderten Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme, sondern gerade eben auch als selbständig zu erbringende Leistung, um so die Chancen auf ein Beschäftigungsverhältnis zu erhöhen. Damit wird Bildung zunehmend von einer öffentlichen Aufgabe in den Bereich der persönlichen Eigenverantwortung verlagert. Zudem soll die erlangte Qualifikation möglichst überprüfbar sein – was allerdings auch impliziert, dass genauso überprüfbar wird, wenn keine höhere Qualifizierung erreicht wurde.

Um nicht missverstanden zu werden: Die Programme der Kommission im Bildungsbereich haben viele gute Ansätze und sind auch durchaus positiv zu bewerten. Natürlich ist es wichtig, dass Bildung ökonomische Bedingungen reflektiert und auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen reagiert. Bildungsinhalte müssen sich weiter entwickeln. Auch die Art zu lernen verändert sich angesichts der technologischen Entwicklung. Eine stärkere Fokussierung auf Spracherwerb, eine Förderung von Austauschprogrammen und internationalen Bildungs- und Arbeitserfahrungen ist angesichts der immer stärkeren Vernetzung der Welt eine Notwendigkeit. Darüber hinaus sind die positiven Erfahrungen über eine intensivierte Internationalisierung von Bildung unbestreitbar. Ein Austauschaufenthalt verändert die Wahrnehmung der Welt und der eigenen Rolle in dieser Welt. Durch das unmittelbare Erleben einer anderen Lebensrealität trägt er auch zu einer erhöhten Sensibilisierung für globale Probleme und für die Notwendigkeit, die Bedingungen und Grenzen einer internationalen Zusammenarbeit bei.

Dennoch ist auch deutlich erkennbar, dass die vorgelegten Programme der EU-Kommission im Bildungsbereich neben den vielfältigen, durchaus positiven, Aspekten darauf abzielen, den allgemeinen neoliberalen Trend zu Privatisierung und Absenkung von Leistungen der öffentlichen Hand voranzutreiben. Unter der schönen Rhetorik zeichnet sich ein Programm ab, das Bildung zunehmend aus der öffentlichen Verantwortung in den Bereich der sogenannten persönlichen Eigenverantwortung drängt.

Dieser Trend spiegelt sich auch in den normativen Grundlagen der EU wider: So gelang es nicht, bei den Beratungen über die Grundrechtecharta der EU einen umfassenden Anspruch auf Bildung in den Text einzufügen. Es heisst zwar in Artikel 14, 1: „Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.“ Artikel 14,2 besagt jedoch im Anschluss, dass dieses Recht die Möglichkeit umfasst, „unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen“. Diese flexible Klausel lässt Raum für eine Absenkung des allgemeinen Bildungsanspruchs. Bereits im Nizza-Vertrag fand sich an erster Stelle der Ziele der beruflichen Bildungspolitik die „Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse“. Diese Formulierung wurde nun auch in den Verfassungsentwurf übernommen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Bildungspolitik in der EU zunehmend auf die Funktion einer Dienstleisterin reduziert. Sie ist darauf ausgerichtet, die jeweils von der Wirtschaft geforderten Kenntnisse schnellstmöglich und unter möglichst großem Verzicht auf weitere Kosten für die öffentliche Hand und für die Privatwirtschaft zu vermitteln. Die Investition in umfassende Bildung wird angesichts von Millionen von Arbeitslosen als nicht mehr sinnvoll erachtet. Gefragt sind kurzfristig erlernbare Fähigkeiten, damit potentielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglichst schnell und problemfrei in den Erwerbsprozess eingefügt werden können und je nach Bedarf auch ebenso leicht wieder unter veränderten Bedingungen entlassen werden können. Eine Betonung der persönlichen Verantwortung für die eigene Qualifikation ist in diesem Prozess aus Sicht der Unternehmer durchaus plausibel, da ein Scheitern auf dem Arbeitsmarkt – bei entsprechender Manipulation – als Resultat eines persönlichen Mangels aufgrund fehlender Kenntnisse oder Fähigkeiten interpretiert wird. Das Kritikpotenzial gegenüber staatlichen Institutionen oder der Arbeitgeberseite wird so deutlich gemildert.

Zu erwarten ist angesichts dieser Prozesse im Bildungssektor ein weiterer Schub für die Herausbildung einer Zweiklassengesellschaft: Auf der einen Seite diejenigen, die sich eine gute und umfassende Ausbildung leisten können und damit ihren Anspruch auf eine Führungstätigkeit manifestieren, auf der anderen Seite diejenigen, die sich mit einer geringeren Bildung zufrieden geben bzw. zufrieden geben müssen, sei es aus ökonomischen Gründen, oder aber aufgrund ihrer persönlichen sozialen Situation. Der Ruf nach Elite-Universitäten und Hochbegabtenförderung fügt sich hier ebenso nahtlos ein wie die Diskussion um Studiengebühren und Studienkonten.

Zu befürchten steht auch, dass die Prozesse im Bildungsbereich dazu führen werden, dass – neben sozial schwächer Gestellten und Migrantinnen und Migranten – insbesondere auch Frauen zu den Verliererinnen gehören und so die Gleichstellung der Geschlechter in noch weitere Ferne rückt. Mittlerweile gibt es zwar mehr weibliche als männliche Studierende, und mehr Frauen als Männer machen einen Abschluss. Anschließend arbeiten Frauen jedoch oftmals in Jobs, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen oder scheiden sogar ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Es steht deshalb zu befürchten, dass bei einer stärkeren Privatisierung von Bildung Frauen sich generell für kürzere Studiengänge entscheiden oder aber aus ökonomischen Gründen an diesen teilnehmen, während Männer als potentiell länger Erwerbstätige die umfassendere Bildung erhalten.

Alles in allem also ein eher düsteres Bild, was die Aussichten für eine zukunftsfähige Bildungspolitik betrifft. Nämlich eine Bildungspolitik, die Bildung nicht nur als Voraussetzung für wirtschaftliche Verwertbarkeit betrachtet, sondern einen umfassenden Bildungsbegriff zugrundelegt und insbesondere in Bildung auch einen Schlüssel zu Emanzipation und Veränderung sieht.

Meine Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, es ist einzig und allein öffentlicher Druck, der dem jetzigen Trend zur Privatisierung von Bildung, zum Aushöhlen des Menschenrechts auf Bildung und zur Förderung von Elitekonzepten, Einhalt gebieten kann. Um Gegenstrategien entwickeln zu können, ist es dringend notwendig, das Wissen über die ablaufenden Prozesse in der EU zu erhöhen sowie den Austausch über die unterschiedlichen Erfahrungen mit Bildung in unterschiedlichen europäischen Ländern zu intensivieren. Die heutige Veranstaltung soll hierzu einen Beitrag leisten.

Ich freue mich deshalb sehr, dass wir so viele interessante Referentinnen und Referenten hier haben, die uns aus sehr unterschiedlichen Bereichen berichten können. Ich möchte an dieser Stelle schließen und nur noch meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass wir am heutigen Tage spannende und fruchtbare Diskussionen führen werden.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.