Erklärung der Kommission zu den Leitlinien der Strategieplanung
Herr Präsident, Herr Kommissionspräsident,
die wirtschaftspolitischen Grundzüge der Strategie der EU sind in Teil III des Verfassungsvertrages festgelegt.
Die wichtigsten von ihnen sind:
Artikel 177/178 – Grundsatz der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb
Artikel 147/148 – einzelstaatlich gewährleistete Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge werden relativiert
Artikel 204 – Beschäftigungspolitik wird den Grundzügen der Wirtschaftspolitik untergeordnet.
Dies führt zu einem gnadenlosen Unterbietungswettbewerb auf sozialem, umweltpolitischem und arbeitsschutzpolitischem Gebiet. Wer, wie der Fraktionsvorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion, Herr Schulz, hier fordert, dass Wettbewerbsfähigkeit die soziale Komponente nicht aus den Augen verlieren darf, muss dann auch konsequenterweise gegen diesen Verfassungsvertrag argumentieren, so wie die Fraktion der GUE/NGL das tut.
Herr Kommissionspräsident, Sie haben nach einem Navigationssystem für die Kommission gefragt. In der Realität aber haben Sie den Kompass längst in Richtung weiterer Liberalisierungen eingenordet. Dies wird deutlich am Kommissionsvorschlag zu den Dienstleistungen im Binnenmarkt, an der Hafendienstleistungsrichtlinie, am dritten Eisenbahnpaket. Wir fordern Sie auf: Ziehen Sie diese Vorschläge zurück und verfolgen Sie eine neue Strategie der Kommission unter dem Slogan „Sozial statt marktradikal“!