Rede zum Bericht der Annahme des Abgeordnetenstatuts (Rothley-Bericht)
Bericht zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (Rothley-Bericht; A 5-0193/2003)
Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann, Straßburg, 2. Juni 2003
Beim Abgeordnetenstatut handelt es sich in der Tat um eine „Never-Ending-Story“. Wie es in dieser Frage seit Jahren Hin und Her und Her und Hin geht, ist einfach nicht zu fassen. Ich stimme dem Berichterstatter zu: Politisch geht es im Kern um die Frage, ob das EP eine „Parlamentarische Versammlung“ oder ein richtiges Parlament ist. Es ist doch einfach absurd: Da wird im Konvent gerade eine Verfassung erarbeitet, aber zugleich haben wir noch nicht einmal ein Abgeordnetenstatut. Wer soll denn das verstehen?
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen: Bürgerinnen und Bürger sind wirklich darüber verwundert, dass die Arbeit der Europaabgeordneten unterschiedlich vergütet wird und auch darüber wie hoch diese Unterschiede sind. Es wird nicht verstanden, weshalb das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Europaabgeordnete nicht gelten soll.
Notwendig sind klare und eindeutige Regelungen, die für alle Abgeordneten gleichermaßen gelten und die vor allem vor der Öffentlichkeit unserer Länder vertretbar sind. Ich hoffe, dass der Rat dem Statut zügig zustimmt, und dass es dann so bald wie möglich in Kraft treten kann.
Besonders dringlich sind Veränderungen bei den Erstattungen. Es muss endlich eine Erstattung der tatsächlichen Reisekosten geben. Die ist eine Frage unserer Glaubwürdigkeit.
In meiner Fraktion haben wir heftig über Artikel 20 des Statuts, die Frage der Ruhegehälter, diskutiert. Hier haben wir die meisten Probleme mit dem Vorschlag des Berichterstatters. Die Situation ist doch so: Überall in den Mitgliedstaaten wird über eine Erhöhung des Renteneintrittsalters diskutiert, werden die Gesetze zum Nachteil der Beschäftigten verändert. Wir halten diese Politik der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die zugleich mit einem Angriff auf die bestehenden Sozialsysteme verbunden ist, für grundsätzlich falsch. Es ist doch ein eklatanter Widerspruch, wenn einerseits das Renteneintrittsalter für Bürgerinnen und Bürger erhöht wird, es andererseits aber bei uns selbst für das 60. Lebensjahr festgeschrieben werden soll. Dies käme einer Privilegierung von Abgeordneten gleich, die ich nicht vertreten kann.