Gegen eine Liberalisierung der Hafendienstleistungen

Zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses über eine Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Der Richtlinienentwurf der Kommission über den Marktzugang für Hafendienste und der darauf basierende Bericht des Kollegen Jarzembowski haben in einem Maße die Wellen hochschlagen lassen, um es in der Sprache der Seeleute zu sagen, die in dieser Legislatur beispiellos ist – zumindest, was unseren Ausschuss für Verkehr, Regionalpolitik und Tourismus betrifft.

Es geht also um sehr viel für alle Betroffenen, vor allem für die Hafenbeschäftigten, Lotsen und das seemännische Personal.

Während des zweijährigen parlamentarischen Verfahrens haben zahlreiche Streiks und Demonstrationen der Betroffenen stattgefunden, und noch gestern haben wir hier im Parlament mit einer Delegation von Gewerkschaftern verschiedener Länder eine Diskussion geführt. Sie drängen auf eine Ablehnung des vorliegenden Berichtes im Vermittlungsverfahren. Unsere Fraktion GUE/NGL hatte dort bereits gegen den Bericht gestimmt und wird dies am Donnerstag wieder tun.

Lassen Sie mich kurz darlegen, weshalb meine Fraktionskollegen und ich selbst für eine Ablehnung eintreten, obwohl damit die engagierte Arbeit meines Kollegen Georg Jarzembowski in Frage gestellt wird.

Ohne jeglichen Handlungszwang wird eine Regelung eingeführt, die angeblich mehr Wettbewerb zu günstigeren Kosten bringt, weil privaten Betreibern der gleichberechtigte Zugang zu diesen Hafendienstleistungen ermöglicht wird. Bisher werden diese Lotsendienste, Be- und Entladearbeiten und alle anderen Arten von Dienstleistungen in den Häfen in den meisten Ländern der EU durch eine einheitliche Institution gemanagt, die in öffentlicher Hand liegt. Damit sind alle Regelungen, die die Sicherheit und die sozialen Belange der Beschäftigten betreffen, durch das hohe Niveau des öffentlichen Dienstes geprägt. Die geplante Einführung des Wettbewerbs in und zwischen den Häfen wird zur Beeinträchtigung der aktuellen Standards in diesen Bereichen führen.

Statt der Etablierung eines gemeinsamen Rahmens für die Erbringung von Hafendienstleistungen, welcher insbesondere alle sicherheitsrelevanten Fragen einheitlich auf dem höchstmöglichen Niveau in den Mitgliedsstaaten der EU regelt, sollen die zuständigen Behörden in den Ländern jetzt selbst entscheiden, wie die Hafendienstleistungen erbracht werden. Es besteht also die Möglichkeit, aus ökonomischem Interesse heraus mehrere Anbieter zuzulassen und in Konkurrenz tätig werden zu lassen. Damit besteht die Gefahr der Aufweichung der bisherigen Regelungen durch eine EU-Vorgabe, ohne dass für einen gleichwertigen und verbindlichen Schutz gesorgt wird. Ich denke nur an die Löscharbeiten, an die Erbringung von Lotsendiensten oder die Vielzahl an gefährlichen und hochverschmutzenden Güter, die in den Häfen umgeschlagen und aufs offene Meer geleitet werden.

Bedingt durch die zahlreichen maritimen Katastrophen musste sich das Parlament in jüngster Vergangenheit häufig mit Fragen der Erhöhung der Sicherheit auf See befassen. Es kann hier und heute in dieser Debatte also nur darum gehen, den Sicherheitsfragen die höchste Priorität einzuräumen.

Andererseits möchte ich gegenüber meinen Kollegen, die für eine Liberalisierung der Hafendienste eintreten, ketzerisch anmerken, dass mit dem vorliegenden Ergebnis des Vermittlungsverfahrens der angestrebte Wettbewerb ein sehr ungleicher sein wird. Wegen der Vielzahl an Regelungsmöglichkeiten für die Mitgliedsstaaten und die zuständigen Behörden kann garantiert kein gleicher und fairer Marktzugang erreicht werden.

Unsere Verantwortung als europäische Parlamentarier für die Sicherheit der Meere und alle maritimen Belange gebietet es, dieses Ergebnis der Vermittlung abzulehnen.