Verbesserte Sozialbedingungen für Berufskraftfahrer und höhere Verkehrssicherheit

Redebeitrag von Helmuth Markov zur Verabschiedung seines Berichtes über Sozialvorschriften im Straßenverkehr am 14. Januar 2003 in Straßburg

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ausgangssituation zur Bearbeitung des Berichtes durch das Parlament fand in einem schwierigen Umfeld statt, weil die Kommission ihren Vorschlag zur vorliegenden Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr erarbeitet hatte, ohne das Resultat des Vermittlungsausschusses zur Arbeitszeitrichtlinie abzuwarten, ebenso wenig wie die Ratsentscheidung zum digitalen Tachographen. Beide genannten Dokumente stehen natürlich in einem engen inhaltlichen Zusammenhang zum vorliegenden Bericht.

Bedanken möchte ich mich bei Herrn Andersson, der die Stellungnahme des Sozialausschusses verfasst hat. Wir haben im Vorfeld miteinander einige Diskussionen geführt, weil ursprünglich ein verstärktes Hughes-Verfahren angekündigt war, wovon aber dann nach einigen Monaten Abstand genommen und die alleinige Verantwortung dem Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr übertragen wurde. Mein Dank gilt weiterhin den Mitarbeitern der Kommission, vielen europäischen und nationalen Institutionen, die von dieser Verordnung betroffen sind und sich lebhaft in die Debatte eingebracht haben, ebenso wie den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen. Durch diese Zusammenarbeit ist es gelungen, einige wichtige Kompromissanträge gemeinsam im Ausschuss zu verabschieden.

Die vorliegende Verordnung muss drei Gesichtspunkte berücksichtigen und miteinander verzahnen. Erstens: Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, zweitens: den sozialen Schutz der Beschäftigten, drittens: faire Wettbewerbsbedingungen auf den Strassen in der Europäischen Union. Ich glaube, dass es gelungen ist, einen Kompromiss zwischen den Fraktionen zu finden und diese drei Prämissen zu integrieren, obwohl es von einigen Abgeordneten den Antrag gibt, die Verordnung abzulehnen. Ich bitte Sie, diesem Wunsch nicht nachzukommen und stattdessen die Verordnung passieren zu lassen.

Welches sind die wichtigsten Prämissen, auf die sich der Ausschuss mehrheitlich verständigen konnte?

1. Die Verordnung gilt für alle Fahrer von Fahrzeugen im Güter- und Personenkraftverkehr, das heißt gleichgültig ob angestellt oder selbständig.

2. Die Verordnung gilt auch für Fahrzeuge aus Drittstaaten, wenn sie sich auf dem Territorium der Europäischen Union befinden.

3. Die Kommission wird beauftragt, diese Verordnung in die Verhandlungen mit den Vertragsparteien des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) einzubringen.

4. Das von der Kommission neu eingeführte Konzept der flexiblen Woche wurde nicht bestätigt, sondern es bleibt bei der Zugrundelegung der Kalenderwoche, da dies praktikabler und besser kontrollierbar ist.

5. Der Begriff „Lenkzeit“ wurde durch den Ausschuss definiert, um zu mehr Rechtssicherheit zu kommen.

6. Alle Kurier- und Expressdienste, die zu einer starken Zunahme von Unfällen im Verkehrssektor beigetragen haben, werden in die Verordnung aufgenommen.

7. Die tägliche Ruhezeit wurde von vorgeschlagenen 11 auf 12 Stunden erhöht, allerdings mit der Möglichkeit der Flexibilisierung durch begrenzte Aufteilung in zwei Zeitabschnitte (9 + 3 Stunden).

8. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ein gemeinsames Sanktionsspektrum bei Verletzung der Richtlinie festzulegen, um eine Harmonisierung der Sanktionen zu erreichen.

9. Die Anzahl der vorgesehenen Kontrollen zur Einhaltung der Verordnung wurde verdoppelt.

10. Die Verkehrsunternehmen wurden verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Kenntnis über die Gesamtheit der Arbeitszeit auch bei Beschäftigung der Fahrer bei mehreren Arbeitgebern zu erlangen.

11. Die Mitgliedstaaten müssen erforderliche Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass die Beziehungen zwischen Verladern, Spediteuren, Hauptauftraggebern und Subunternehmen durch die Annahme von verbindlichen Verträgen geregelt sind, die die Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung ermöglichen.

12. Einige der recht zahlreich vorhandenen Ausnahmeregelungen konnten gestrichen werden und einige notwendige auch neu eingeführt werden, wie z.B. für Fahrzeuge mit Oldtimer-Status und Fahrzeuge für humanitäre Dienste.

Trotz dieser doch beträchtlichen Anzahl von positiven Veränderungen gibt es auch Passagen, die mich und einen Großteil meiner Kollegen noch nicht befriedigen. Deshalb sind erneut Änderungsanträge ins Plenum eingebracht worden, für deren Zustimmung ich hiermit werbe.

1. Dies betrifft insbesondere die entschieden zu hohe Lenkzeit von 56 Stunden pro Woche, allerdings mit der Begrenzung von nicht mehr als 90 Stunden in zwei Wochen. Wir schlagen eine maximale wöchentliche Lenkzeiten von 45 Stunden vor, was immer noch erheblich über den Wochenstunden in fast allen anderen Branchen der Erwerbstätigkeit liegt.

2. Ich wünsche mir, ebenso wie eine Vielzahl meiner Kolleginnen und Kollegen eine weitere Reduzierung der Ausnahmemöglichkeiten von dieser Verordnung, als auch eine Reduzierung der im nationalen Rahmen möglichen Einzelentscheidungen für bestimmte Fälle.

Ich weiß, dass mit der vorliegenden Verordnung nicht jeder Wunsch aller Betroffenen erfüllt ist. Ich bin aber davon überzeugt, dass sich mit der neuen Regelung die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen wird, sich soziale Bedingungen für die Betroffenen verbessern und die Unternehmen ihre Aufgabe, Transportdienstleistungen zu erbringen, in guter Qualität nachkommen können.