Lehren aus Aufarbeitung der Maul- und Klauenseuche des Jahres 2001 für die aktuelle Gefügelpest ziehen
Rede in der Debatte um den Entwurf einer Stellungnahme zum Vorschlag für eine neue EU-Strategie zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche am 14. Mai 2003.
Herr Präsident! Die Chronik der Maul- und Klauenseuche in Europa lässt sich über Jahre verfolgen. Die große Katastrophe allerdings begann am 21. Februar 2001 in Südengland. Obwohl seit Jahrzehnten bekannt ist, welchen Schaden ein unkontrollierter Seuchenausbruch verursachen kann, wurde die Chance für eine effektive Abwehr der Seuche nicht genutzt. Die eingeleiteten Szenarien in den betroffenen Mitgliedstaaten konnten nicht die Ausbreitung des Virus unterbinden. Der dann angeordnete Ausnahmezustand in verschiedenen Regionen der EU verärgerte die Land- und Stadtbevölkerung gleichermaßen. Der ländliche Raum glich einem Hochsicherheitstrakt, und auf den betroffenen Höfen herrschte eine Art von Ausnahmezustand. An Schuldzuweisungen fehlte es in dieser Zeit nicht. Der Impfbann der EU, die an dem Grundsatz festhielt, wenn auch nur ein Tier geimpft ist, dann wird das Land als MKS-Land erklärt, fand wenig Zustimmung in der gesamten Bevölkerung, und sogar sehr gut informierte Beamte forderten in diesen Tagen, so genannte Magerimpfstoffe einzusetzen, um ein weiteres Ausbreiten der Seuche zu verhindern. Für viele Kreise der Bevölkerung war die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche durch das öffentliche Verbrennen der Tierkadaver tierverachtend, und auch ökonomisch stimmte die Rechnung nicht.
Der Bericht über die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wird diesem Grundsatz gerecht und zieht somit richtige Schlussfolgerungen aus der Katastrophe des Jahres 2001.
Außerdem konnten die Ergebnisse der Arbeit des
Untersuchungsausschusses bestätigt werden. Das ermutigt, auch in anderen Fällen so zu verfahren, zum Beispiel bei der Geflügelpest. Diese immer wiederkehrende Seuche breitet sich zwischen benachbarten Ländern aus, und ein Hauptproblem sind die Vielzahl von grenzüberschreitenden Kontakten. Folgt man den Pressemitteilungen, dann besteht die große Gefahr, dass sich die Geflügelpest ähnlich wie die Maul- und Klauenseuche zu einem Super-GAU entwickeln kann. Der Grundsatz „Töten statt Impfen“ bzw. der umgekehrte Grundsatz sollte in der EU für alle Tierarten gelten. Das einmal genauer zu untersuchen, wäre eine lohnende parlamentarische Arbeit. So wäre zum Beispiel zu prüfen, ob die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest den Erkenntnissen entspricht und ob alle Tierarten in den Bestimmungstext aufgenommen wurden.
Es könnte auch noch einmal untersucht werden, wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit tatsächlich organisiert wird.
Was die MKS betrifft, herrscht in den Beitrittsländern noch Frieden. Aber ich möchte an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen, dass sich dieser Zustand schnell ändern kann. Jede Fehleinschätzung auf dem Gebiet der Bekämpfung und der frühzeitigen Erkennung von Tierseuchen hat wirtschaftliche und soziale Folgen. Im Bericht wurden dazu die richtigen Aufgaben formuliert. Die Arbeit war eine Stütze. Ich stimme dem Bericht und den Vorschlägen zu.
Vor allen Dingen unterstütze ich diejenigen Anträge, die sich auf den Schutz des Grundrechts des Eigentums beziehen. Der
Bericht hat deshalb mit Nachdruck an einer Entschädigungsregelung für die Betroffenen festgehalten. Auch unterstütze ich diejenigen Anträge, in denen die Handlungsfreiheit der Tierärzte und der staatlichen Lenkungseinrichtung in den Mitgliedsstaaten erhöht wird. Die Verantwortung der Mitgliedsstaaten wird sich in die Richtung verändern, dass ihre Verantwortung wächst, denn die Entscheidung, welche Seuchenstrategie zu welcher Zeit zur Anwendung kommt, soll Ländersache werden und das ist gut so. Von der Ordnung und der Sauberkeit werden die Tierhalter nicht entbunden. Die Kriminalität an den Grenzen beim Handel mit Tieren und tierischen Produkten gehört in ein anderes Gesetz, aber auch hier sind richtige Ansätze im Bericht formuliert.