Bauer muss sich auf Unbedenklichkeit von Futterzusatzstoffen verlassen können
Rede in der Plenardebatte zum Thema Futterzusatzstoffe am 19. Juni 2003
Die Erfordernisse einer umwelt,- und tierartengerechten Landwirtschaft sind grundsätzlich bekannt. Ihre Umsetzung verlangt eine Umorientierung auf möglichst naturnahe Anbau-, Haltungs- und Fütterungsverfahren.
In dieser Kette wird der Futtermittelmarkt von international und national agierenden Unternehmen stark umworben und verzerrt. Das bezieht sich auf fast alle Eiweißfuttermittel und auf die Zusatzstoffe.
Den Bauern geht es am Futtermittelmarkt genau so, wie den Verbrauchern an der Fleischtheke.
Beide müssen sich darauf verlassen können, dass in der Fleischtüte als auch im Futtermittelsack das drin ist, was darauf steht.
Dass das Füttern von Tieren letztendlich Menschen ernähren heißt, ist leider noch nicht überall bekannt. Deshalb ist die angekündigte Generalüberholung im dichten Europäischen Gesetzes-Dschungel notwendig und überfällig.
Auch bei den Futterzusatzstoffen ist wichtig, nicht nur die Wirkung von Appetitanregern oder Wachstumsbeschleunigern auf die Tiere und damit für die Wirtschaftlichkeit des Landwirtes zu sehen, sondern die komplexen Auswirkungen derartiger Stoffe.
Es gilt, jede Gefahr einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt so weit wie möglich auszuschließen.
Nur so lässt sich das durch die Vorfälle mit BSE, Dioxin, Antibiotika erschütterte Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit der Lebensmittel tierischer Herkunft nachhaltig wiedergewinnen.
Das sind die Anliegen der Verordnung und der von mir unterstützten Stellungnahme des Ausschusses.
Auch wenn es Stimmen gibt, die eine weitgehende Verbannung von Antibiotika aus dem Futtertrog als eine Übertreibung ansehen, da rund 90 % der Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin eingesetzt werden, ist es richtig, dass Schluss mit den Wachstumsförderer gemacht wurde. Denn diese Antibiotika sind keine lebenswichtigen !
Die Probleme mit der zunehmenden Resistenz der Menschen gegen Antibiotika sind bereits groß genug.
Zugleich möchte ich die Gelegenheit nutzen, Kritik zu üben.
Am 7. März hatte ich eine schriftliche Anfrage zum Verbot des Futterzusatzstoffes Nifursol (Verordnung 1756/2002 vom 23. September 2002) an den Rat gerichtet. Diese ist bis heute unbeantwortet. – Und das trotz zweimaliger Mahnung der Parlamentsverwaltung.
Nifursol, eine aromatische Nitroverbindung, war das letzte verbliebene Mittel für Prophylaxe gegen die Schwarzkopfkrankheit bei Puten. Auch für die Therapie ist offiziell kein Medikament mehr zugelassen.
Alternativen sind nicht gegeben; eine Impfung nicht in Sicht.
Der Verbotsgrund war die EU-Einstufung von Nifursol als krebserregend.
Ein am 16. Juni veröffentlichtes Zwischenergebnis des österreichischen Gesundheitsministeriums untersuchter Proben von Puten aus Lebensmittelmärkten besagt, dass bislang keine Beanstandungen festgestellt werden konnten.
Sollte sich das insgesamt bestätigen, dann dürfte selbst die weitgefasste Verhältnismäßigkeit von Verboten zum Schutz der menschlichen Gesundheit entsprechend dem EuG-Urteil vom 11.9.2002 nicht mehr gegeben sein. Eine Überprüfung des Verbots von Nifursol könnte anstehen.
Garantiert unbedenkliche Futtermittel sowie eine transparente Nahrungsmittelerzeugung erfordern wissenschaftlich begründete politische Entscheidungen auf der Basis von Erkenntnissen, nicht Schnellschüsse nach Mutmaßungen.
Für mich gilt der Grundsatz: Die Bauern müssen statt am Rande mitten im Zentrum dieser Entscheidungen stehen.