Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt in der Europäischen Union

Redebeitrag zum Bericht Mastorakis über den Zweiten Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: regionale Trends, Debatte über künftige Entwicklungen

Herr Präsident,
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Bereits im Jahr 2000 habe ich hier bedauert, dass trotz eines Aufholprozesses der ärmsten Regionen und Mitgliedsstaaten in der regionalen Entwicklung dank der EU-Förderung sich der Abstand zwischen den am wenigsten und am meisten entwickelten Regionen der Gemeinschaft kaum verringert hat. Die Disproportionen in der regionalen Entwicklung bestehen weiter fort. Diese Einschätzung ist auch aus dem guten Bericht des Kollegen Mastorakis zu entnehmen. Wir stehen heute, im Jahr 2003, trotz aller Anstrengungen der europäischen und nationalen Verantwortlichen für Regionalpolitik vor nicht geringer werdenden Herausforderungen. Diese werden um so größer, wenn man die wirtschaftliche Stagnation und die stark gestiegene Arbeitslosigkeit in Ländern wie Deutschland und Frankreich berücksichtigt. Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der EU ist also schon heute starken Belastungen ausgesetzt.

Mit der nächsten Runde der Erweiterung der EU um 10 neue Länder Mittel- und Osteuropas werden sich nicht nur die regionalen Disparitäten potenzieren und damit die Belastungen für den Zusammenhalt enorm zunehmen, sondern mit dem Näherkommen des Auslaufens des aktuellen Förderzeitraumes 2000 – 2006 rückt auch die Debatte über Ausgestaltung der künftigen Regionalpolitik ab 2007 in den Vordergrund.

Aus meiner Sicht ist die Frage der Kriterien für die Bewertung des Entwicklungstandes und damit der Förderfähigkeit der Regionen prioritär. Solche Faktoren der regionalen Entwicklung wie
 die Industrialisierungsquote
 das Niveau von Armut und sozialer Ausgrenzung
 die Höhe der Arbeitslosigkeit
 das Forschungs- und Entwicklungspotential
 die Ausbildungskapazitäten
 die Nachhaltigkeit der Entwicklung
 die Entwicklung des Umweltschutzes
müssen neben dem gegenwärtig einzigen Kriterium des erreichten Bruttoinlandsproduktes pro Kopf der Bevölkerung zur Bewertung herangezogen werden.

Mir wie auch anderen Kollegen, die aus Ziel-1-Gebieten kommen, liegt besonders am Herzen, dass diese speziellen Regionen nicht wegen rechnerischer Veränderungen infolge des Beitritts der neuen Mitgliedsländer aus dieser höchsten Förderstufe herausfallen. Für sie sollte der Grundsatz gelten, die gleichen finanziellen und beihilferechtlichen Unterstützungen in Anspruch nehmen zu dürfen wie vor der Erweiterung.
Kollege Mastorakis erhält meine Unterstützung für die Aussagen in seinem Bericht zur inhaltlichen Ausgestaltung des künftigen Ziels-2, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenführung der bisherigen Ziele 2 (strukturelle Umgestaltung) und 3 (benachteiligte Gruppen) und der Berücksichtigung der Förderfähigkeit ihrer Massnahmen.