Klares Ja zur öffentlichen Daseinsvorsorge
Rede von Helmuth Markov vor dem Plenum in Strassburg am 19.12.2002 zur öffentlichen Daseinsvorsorge
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich begrüßen wir die Aussage der Kommission, im ersten Quartal 2003 ihr Grünbuch über die Leistungen der Daseinsvorsorge vorlegen zu wollen. Unverständlich erscheint mir jedoch, dass damit verbundene Schlussfolgerungen und konkrete Initiativen erst ein Vierteljahr später erscheinen sollen. Analyse und sich daraus ergebende Handlungsanforderungen gehören zusammen. Skepsis ist angebracht…
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
natürlich begrüßen wir die Aussage der Kommission, im ersten Quartal 2003 ihr Grünbuch über die Leistungen der Daseinsvorsorge vorlegen zu wollen.
Unverständlich erscheint mir jedoch, dass damit verbundene Schlussfolgerungen und konkrete Initiativen erst ein Vierteljahr später erscheinen sollen.
Analyse und sich daraus ergebende Handlungsanforderungen gehören zusammen. Skepsis ist angebracht.
Nach Aufforderung durch den Gipfel von Barcelona im März 2002 wurde im Juni 2002 durch die Kommission eine neue „Bewertungsmethode“ im Hinblick
auf die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen angenommen. Sie wissen sehr wohl, dass die Meinungen darüber weit auseinandergehen.
Da die Hauptrichtung der Debatte über die öffentlichen Dienstleistungen leider immer nur gebetsmühlenartig Richtung Liberalisierung und Privatisierung
läuft, wäre es doch zumindest angebracht, gleichzeitig mit dem Grünbuch eine wissenschaftlich fundierte Analyse über die Situation der bereits
liberalisierten und privatisierten Märkte und Unternehmen vorzunehmen. Die Erfolge oder Misserfolge stellen sich in den unterschiedlichen Branchen sehr
different dar. Die Fragen, die es zu beantworten gilt, lauten:
1. Ist ein gleichberechtigter Zugang für jeden Bürger der EU, unabhängig von seinem geographischen Wohnort und seinen Einkommensverhältnissen
gewährleistet?
2. Sind die Kosten dafür gestiegen oder gefallen?
3. Hat sich die Qualität vermindert oder erhöht?
4. Haben sich die sozialen Bedingungen der Beschäftigten verbessert oder verschlechtert?
Dazu gehört auch, die Anbieter, unabhängig von ihrer Eigentumsstruktur, gleichzustellen. Es hat nichts mit fairem Wettbewerb zu tun, wenn Unternehmen,
die sich zu mehr als 25% in öffentlicher Hand befinden, entsprechend der Beihilfenverordnung entschieden schlechter gestellt sind als private.
Wettbewerb um die besten Angebote Ja, Wettbewerb um die Eigentumsverhältnisse Nein!