Risikobeurteilung von Lebensmitteln wird immer komplexer und schwieriger

Christel Fiebiger

Plenarrede am 21.10.03 zum Tagesordnungspunkt Süßungsmittel in Lebensmitteln

Herr Präsident! Die heutige zweite Lesung der Richtlinie über Süßungsmittel ist ein Beispiel für eine Entwicklung, die ich zunehmend mit Unbehagen und großer Sorge verfolge. Seitens der Kommission wird die Änderung mit der Anpassung an den neuesten technischen und wissenschaftlichen Stand begründet. Auch ich bin für wissenschaftlichen Fortschritt, aber nicht alles, was als Erneuerung daherkommt, liegt tatsächlich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich frage mich, wohin es führt, wenn die Lebensmittelindustrie mit ihrer hochgradigen Veredlung von pflanzlichen und tierischen Rohstoffen und der Verwendung tausender synthetischer Stoffe Lebensmittel produziert und die Verfahren nahezu auf die Spitze treiben kann. Pharmazie, Chemie und Gentechnik halten Einzug in den täglichen
Lebensmittelverbrauch. Ich kann und will mich mit diesem Zustand nicht zufrieden geben. Aber offensichtlich lässt sich auch hier Geld verdienen. Gerade deshalb sind im Interesse der Volksgesundheit Lebensmittelrichtlinien mit wissenschaftlich begründeten Richtwerten unerlässlich.
Allerdings wird mit zunehmender Verarbeitungstiefe und zunehmender Vielfalt der eingesetzten Verfahren und Zusatzstoffe die Risikobeurteilung immer komplexer und schwieriger. Zugleich wird die Haltbarkeit der
Rechtsvorschriften immer kürzer.

Zum konkreten Gegenstand der vom Ausschuss für Volksgesundheit gebilligten Empfehlung möchte ich nur zwei Anmerkungen machen:
Ich unterstütze den Änderungsantrag 1a, alle Süßstoffe innerhalb von kürzester Zeit vor dem Inkrafttreten noch einmal neu zu beurteilen. Der Grund ist, dass meiner Meinung nach die Warnung von kritischen Wissenschaftlern, die Aspartam in Verbindung mit Tumoren bringt, nicht einfach vom Tisch
gefegt werden kann, trotz der Entwarnung durch den offiziellen Wissenschaftlichen Ausschuss für Nahrungsmittel.
Ich vertraue durchaus auf wissenschaftliche Entscheidungen, aber bin der Ansicht, dass methodisch begründet und sorgfältig mit der Spezifik von Grenzwerten umzugehen ist.
Ich unterstütze den Änderungsantrag 3, weil eine konkrete Fristsetzung für den Vertrieb von Lagerbeständen nicht mehr zulässiger Erzeugnisse verhindern kann, dass diese Produkte noch schnell mal über den Tisch produziert werden können.