Beschränkung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs mit Lastkraftwagen
Rede von Helmuth Markov zum Bericht Gilles Savary am 1. Juli 2002 in Straßburg
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
der im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr verabschiedete Bericht über Fahrverbote für Schwerlaster findet meine volle
Zustimmung, weil der bereits sehr ausgewogene Kommissionsvorschlag einen Kompromiss darstellt, der durch den Berichterstatter in zwei wichtigen
Punkten noch konkretisiert worden ist.
Die wichtigsten Regelungen sind:
1. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, Fahrbeschränkungen für schwere Lastkraftwagen in den jetzt schon üblichen Zeitspannen zu erlassen
(Samstag, Sonntag und Feiertage).
2. Der Geltungsbereich wurde nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Verkehr aufgestellt.
Die Richtlinie regelt ausschließlich den grenzüberschreitenden Verkehr im transeuropäischen Straßennetz, wobei die Mitgliedstaaten das Recht haben,
zusätzliche Beschränkungen für den innerstaatlichen Verkehr im gesamten Straßennetz gesetzlich zu erlassen.
3. Neben den Ausnahmeregelungen nach allgemeinem Recht haben die nationalen Behörden Handlungsspielraum, um zusätzliche Ausnahmeregelungen
auch für das TEN-Straßennetz im grenzüberschreitenden Verkehr zu erlassen, und zwar auf Grund von:
A) Lärmemission in der Nacht
B) Sozialordnungen, Umweltschutzauflagen oder Straßenverkehrssicherheit
C) Saisonalen Bedingungen
4. Der Transport von verderblichen Gütern wurde aus der Richtlinie herausgenommen.
5. Sanktionen und Kontrollen gegenüber dem Fahrverbotsystem bleiben den nationalen Behörden überlassen.
Der Ausschuss nahm unter anderem zwei wichtige Änderungsanträge des Berichterstatters auf:
1. Die Schaffung eines europäischen Mechanismus für Straßenverkehrsinformation.
2. Die Ausweitung der Ausnahme auf Blumen und frische Gartenbauerzeugnisse.
Es ist festzustellen, dass mit dieser Richtlinie Rechtssicherheit hergestellt worden ist, sich die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht, und auch die
Belastung von Mensch und Natur minimiert wird, wobei aber die Mobilität innerhalb der Union nicht dramatisch eingeschränkt wird. Mitgliedstaaten, die
bereits jetzt liberalere Lösungen haben, werden nicht gezwungen, restriktivere Maßnahmen einzuführen, und Mitgliedstaaten, die stärkere Restriktionen
bezüglich der Schwerlasttransporte haben, werden nicht gezwungen, diese zu liberalisieren.