Rede im Konvent 16. April 2002
von Sylvia-Yvonne Kaufmann am 16. April 2002
Ich möchte in aller Kürze die vier Fragen des Präsidiums beantworten und beginne mit der vierten Frage.
Entwicklung und Zukunft der Union müssen offen bleiben. Deshalb sollten ihre Aufgaben nicht für alle Zeiten festgeschrieben werden.
Es sind doch die Mitgliedstaaten, die darüber entscheiden, welche Zuständigkeiten sie an die Union übertragen. Sie sollen das auch
weiterhin tun. Außerdem gilt das Prinzip der Einzelermächtigung. Daraus folgt: Auch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten sollten
nicht ausdrücklich festgeschrieben werden.
Wenn das so bleibt, wofür ich bin, dann wachsen die Zuständigkeiten der Union auch nicht unkontrolliert ins Uferlose. Wenn immer
wieder behauptet wird, selbst von Regierungsvertretern, die Union ziehe zu viele Aufgaben an sich, dann ist das wirklich kompletter
Unsinn. Tatsache ist doch vielmehr, dass europäische Regelungen ohne Zustimmung der Regierungen im Ministerrat unmöglich sind.
Aus dem folgt: Ich halte die Fixierung eines Zuständigkeitskatalogs nicht für sinnvoll. Es ist für mich in der Tat ein wichtiges Ergebnis
unserer Diskussion, dass eine große Mehrheit der Konventsmitglieder dies genau so sieht.
Nun zur ersten Frage.
Es ist zwingend, die Aufgaben der Union zu erweitern. Dazu ein Beispiel: Gemäß Artikel 2 EU-Vertrag setzt sich die Union das Ziel,
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie hohes Beschäftigungsniveau zu fördern. Auch bereits die EG hat in Arti-kel 2 EGV diese
Ziele in etwa so festgeschrieben.
Aber diesen bislang schönen Worten müssen Taten folgen!
Hier vertrete ich eine völlig andere Meinung als Herr Teufel. Diese bislang unverbindlichen Ziele müssen zu verbindlichen Aufgaben der
Union werden. Nur so schaffen wir Vertrauen und Glaubwürdigkeit in Europa, denn die Union würde zeigen, dass sie für die Menschen
da ist.
Hinzu kommt: Da die Wirtschafts- und Währungsunion eingestandenermaßen die sozial- und beschäftigungspolitische
Handlungsfreiheit auf nationalstaatlicher Ebene einschränkt (Stichwort Maastricht-Kriterien), bedarf es im Interesse von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erst recht Regelungen auf Gemeinschaftsebene.
Wenn Sozialpolitik in der Wirtschafts- und Währungsunion – wie jüngst in einer Bundestagsdrucksache einer großen deutschen
Volkspartei (siehe Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, notwendige Reformen für die zukünftige EU: Forderungen
an den Konvent; Drs. 14/8489) – zu einem „Ventil zum Ausgleich unterschiedlicher wirtschaftlicher Leistungskraft der Mitgliedstaaten“
würde, dann würde nicht nur der soziale, sondern langfristig auch der politische Zusammenhalt der Union ernsthaft gefährdet.
Soziale Sicherheit ist aber keine Variable des Wettbewerbs, sondern individuelles Grundrecht jeder Bürgerin und jeden Bürgers. Sie
haben Anspruch darauf, dass die in der Grundrechtecharta formulierten sozialen Rechte auch gewährleistet werden. Die Aufgaben der
Europäischen Union müssen erweitert werden. Die Union muss eine Sozial- und Beschäftigungsunion werden.