Zum Bericht Grosch- Ausbildung von Berufskraftfahrern im Güter- oder Personenkraftverkehr A5-0430/2001

Stellungnahme zum Abstimmungsverhalten von Helmuth Markov im Namen der GUE – Fraktion

Herr Präsident

Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Bericht aus folgenden Gründen zu:

1.Die Anforderungen an den Beruf der Kraftfahrer ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Aus diesem Grunde erscheint uns
dringend geboten, dass in allen Mitgliedsstaaten eine berufliche Grundausbildung zwingend vorgeschrieben wird, an deren Ende
die Erlangung eines Befähigungsnachweises steht.
2.Durch die Verbesserung der Qualität der Ausbildung erwarten wir eine signifikante Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit.
3.Diese Richtlinie stellt im Zusammenhang mit den Richtlinien bzw. Direktiven zu den Tachografen, den Arbeitszeitregelungen und
den Sozialbedingungen für Kraftfahrer einen weiteren Baustein zum sozialen Schutz der Berufskraftfahrer dar.
4.Der Transportsektor spielt im Rahmen der EU- Erweiterung eine große Rolle. Je mehr harmonisierte Bestimmungen durch die
Beitrittsländer bereits jetzt in ihr Rechtssystem übernommen werden, umso geringer sind die Anpassungsprobleme in der
technischen Standardisierung, den Sozialstandards, den Umweltschutzbestimmungen und den Straßensicherheitsregelungen in
der Zukunft.
5.Wir teilen die Auffassung, dass es im Sinne des Subsidiaritätsprinzips Zielvorgaben für Ausbildungselemente geben muss, die
konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsmethode jedoch den nationalen Behörden überlassen wird.

Natürlich gibt es auch Regelungen, die wir kritisch sehen, so z.B. die Festlegungen zu der geringen Anzahl der
Gesamtausbildungsstunden und ihre Aufteilung in Blockunterricht. Letztlich ist für uns jedoch das Ausschlaggebende, dass zukünftig
zur Berufsausübung nicht nur die Fahrerlaubnis notwendig ist, sondern auch ein Fachwissen auf den Gebieten der Dienstleistung, des
Gesundheitsschutzes, der Sicherheit sowie der Logistik.