Zur Lage in Tschetschenien
Rede von Helmuth Markov, Strassburg, 10. April 2002
Ich begrüße außerordentlich, dass diese Debatte heute stattfindet. Denn nach dem 11. September ist die Kritik an Versuchen,
Probleme militärisch zu lösen, de facto verstummt. Mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit des Kampfes gegen den Terrorismus ist es
heute möglich, fast jeden militärischen Konflikt zu rechtfertigen. Das trifft auch auf die Situation in Tschetschenien zu. Seit dem 11.
September haben Rat, Kommission und Mitgliedstaaten im Dialog mit Russland das Thema Tschetschenien de facto nicht mehr
aufgeworfen. Und dies nicht, weil es in der Tat ermutigende Entwicklungen in Richtung Wiederaufbau und politischen Dialog gibt,
sondern weil heute der Einsatz militärischer Gewalt ein akzeptiertes Instrument zur Konfliktlösung ist.
Umdenken ist nötig: Konflikte und Terrorismus können nicht dauerhaft mit militärischen Mitteln gelöst werden. Im Fall Tschetschenien
wie in allen anderen Krisengebieten führen nur Verhandlungen, Kompromissbereitschaft, Vertrauensbildung, Entwicklung der
Zivilgesellschaft und des Rechtsstaates und Wiederaufbau zur Lösung der Probleme.
Der Dialog mit Russland über diese Probleme muss vom Rat, der Kommission, dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten
wieder aufgenommen werden. Sie sollten darauf drängen, dass die russische Regierung den im November begonnenen Kontakt mit
Maschadow und anderen gesprächsbereiten Tschetschenen fortsetzt und intensiviert. Eine Arbeitsgruppe des Europarates, in der auch
Abgeordnete der Duma vertreten sind, hat mit umsichtigen Vorschlägen diese Ansätze für einen umfassenden
russisch-tschetschenischen Dialog auf den Weg gebracht. Dies gilt es zu unterstützen.
Die Menschenrechtssituation in Tschetschenien ist nach wie vor besorgniserregend. Ich begrüße, dass das Parlament mit seiner
Kompromissresolution auf diese Fakten aufmerksam macht. Ich halte es für außerordentlich kritisch, dass die strafrechtliche
Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und die Verurteilung von Personen, die derartiger Straftaten für schuldig befunden wurden,
derart schleppend vorankommt. Ein solches Klima der Straffreiheit kann nur zu noch mehr Menschenrechtsverletzungen führen.
Ich begrüße, dass die russische Regierung Schritte zum Wiederaufbau und zur Normalisierung des öffentlichen Lebens unternommen
hat. Ermutigend sind die Bemühungen im Bereich des Aufbaus der Zivilverwaltung, des Gerichtssystems und der örtlichen Polizei. Die
Kommission sollte diese Entwicklungen mit finanziellen Mitteln verstärkt unterstützen. Um uns ein Bild davon zu machen, was dazu
notwendig ist, sollten wir unseren eigenen Beschluss aus dem Jahr 2000 endlich umsetzen und eine ad hoc-Delegation nach
Tschetschenien entsenden. Diese Delegation sollte die Möglichkeit erhalten, mit allen Beteiligten ins Gespräch zu kommen, sich
umfassend über die Mensachenrechtssituation zu informieren und über die Möglichkeiten der EU zur Unterstützung des Wiederaufbaus
Tschetscheniens zu diskutieren.