Über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO), Bericht Oostlander (A5-0085/2002)

Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann, Strassburg, 8. April 2002

Der Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen
Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO) greift an entscheidenden Stellen zu kurz, dementsprechend auch der Bericht
Oostlander.

Es ist zwar zu begrüßen, dass im Vorschlag für das Nachfolgeprogramm von Odysseus u.a. Gelder für eine bessere Ausbildung von
Beamten bereitgestellt werden sollen.

Aber was nützt ein Ausbildungs-, Austausch- und Kooperationsprogramm, wenn die bisherigen Rahmenbedingungen unverändert
bleiben? Es kann nicht angehen, dass Asylsuchende – wie bisher – von den jeweiligen Grenzbehörden an den Außengrenzen der EU
zurückgewiesen werden. Es kann nicht angehen, dass sie Gefahr laufen, über eine Kettenabschiebung wieder in ihren Verfolgerstaat
zurückgewiesen zu werden. Ihre Asylanträge müssen, so wie im Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung
von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten KOM (2001) 181 vorgesehen, von einer unabhängigen
Behörde im jeweiligen Mitgliedstaat geprüft werden. Gegen negative Verwaltungsentscheidungen müssen Asylsuchende den
Rechtsweg beschreiten können. Das ist ja wohl das Minimum an Rechtsstaatlichkeit, das wir von uns verlangen müssen.

Vergessen wir nicht: Grenzbeamte können noch so gut ausgebildet sein. Wenn man sie allerdings mit Aufgaben betraut, die sie
überfordern müssen, wie mit der Entscheidung über das Wohl und Wehe von Asylsuchenden, dann nützt alle gute Ausbildung nichts.
Das wird dann negative Konsequenzen haben: für die Menschenrechte, für Leib und Leben von Asylsuchenden!