Selbstverpflichtung der Automobilindustrie zum Fußgängerschutz ist unzureichend
Rede von Helmuth Markov zum Bericht Hedkvist Petersen am 12. Juni 2002 in Straßburg
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,
um es kurz und knapp auf einen Nenner zu bringen: Ich halte eine alleinige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie zum
Fußgängerschutz für absolut unzureichend. Umso mehr, als ich die vorgesehenen Fristen zur Umsetzung der Empfehlungen bezüglich
des Front- und Windschutzscheibenaufpralls bei Kopf und Bein:
ab 1. Juli 2005 für alle neuen Fahrzeugtypen
ab 1. Juli 2010 für 80% der Neufahrzeuge
bis 2012 für alle Neufahrzeuge
angesichts der dramatischen Anzahl von Verkehrsunfällen in keiner Art und Weise als angemessen betrachte.
Damit ich richtig verstanden werde: Ich bin nicht generell gegen Selbstverpflichtungen, erachte aber in diesem konkreten Fall die
Vorlage einer verbindlichen Rahmenrichtlinie für das richtigere Instrumentarium. Der Bericht meiner Kollegin Hedkvist Petersen
widerspiegelt die unterschiedlichen Auffassungen zu dieser Problematik. Es wurde versucht, einen Kompromiss auszuhandeln.
Unabhängig davon gibt es aber eben leider eine Reihe von weiterhin bestehenden Unzulänglichkeiten:
– zu lange Laufzeiten bis zur Umsetzung der Selbstverpflichtung
– die Verringerung der vorgesehenen Tests von 4 auf 2
– die Verpflichtung zur Ausrüstung mit Tagesfahrlicht
– die für die Phase 2 vorgesehene Bestimmung, dass die Implementierung unter dem Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit
steht, wodurch es keinerlei Garantie gibt, dass die Zielvorgaben tatsächlich realisiert werden
– die Nichtaufnahme eines Verbotes von starren Frontschutzbügeln im Nachrüstungsfall
Natürlich befürworten wir die Ausstattung aller Fahrzeuge mit ABS ebenso wie die Einführung einer Reihe elektronischer aktiver
Sicherheitseinrichtungen. Ein erster Schritt ist besser als keiner und dieser kann dazu beitragen, die Anzahl schwerer
Unfallverletzungen zu minimieren. Deswegen stimme ich trotz der vorher genannten Bedenken dem Bericht zu.