Regelung der Arbeitszeit des im Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals

Rede von Helmuth Markov vor dem Plenum in Straßburg am 04.02.2002 zum Hughes-Bericht

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

eine europäische Regelung zur Arbeitszeit von Berufskraftfahrern ist aus drei Gründen zwingend erforderlich:

A.Zum sozialen Schutz der Beschäftigten
B.Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit
C.Aus Wettbewerbsgründen

Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss enthält wichtige Punkte, die meine Fraktion als positiv bewertet.

1.Die neue Regelung bezieht nicht nur abhängig beschäftigte Berufskraftfahrer, sonder auch selbständige Kraftfahrer nach einer
Übergangsphase ein.
2.Der Begriff „Selbständige Kraftfahrer“ wurde eindeutig definiert, um eine Erhöhung der Scheinselbständigkeit im
Übergangszeitraum zu verhindern.
3.Die Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden, was die Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung der Richtlinie erhöht.
4.Ausnahmetatbestände von der wöchentlichen Arbeitszeit und Nachtarbeit sind an striktere Bedingungen geknüpft.

Ohne permanente Kontrollen über die Einhaltung der Richtlinie, verbunden mit wirksamen Sanktionen gegen Verstöße, sind die
angestrebten Ziele nicht zu verwirklichen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Dazu bietet die jetzt neu zur Diskussion stehende
Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr gute Voraussetzungen.