Strenge Futtermittelkontrollen als Vorstufe der Lebensmittelüberwachung
Rede in der Parlamentsdebatte zur Weiterbehandlung der BSE-Krise
Frau Präsidentin! In vielen, wenn auch nicht in allen Ländern der Europäischen Union bieten Verstöße gegen die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts viel Stoff für Schlagzeilen. Obwohl dabei viel verzerrte Darstellung und Panikmache mit im Spiel waren, haben die Darstellungen wesentlich dazu beigetragen, dass solche Vorkommnisse nicht in Vergessenheit geraten sind. Die in den letzten Tagen bekannt gewordenen Verstöße bei der Untersuchung von BSE sind Fehlschläge für alle, die sich dafür eingesetzt haben, ein hohes Niveau für den Gesundheitsschutz des Verbrauchers in der Lebensmittelherstellung einzuführen, und ich denke, auch die gab es. Gerade weil das Interesse der Bevölkerung an dem Thema so groß ist und die jüngsten Vorkommnisse auf dem Gebiet der Gefährdung der menschlichen Gesundheit vermeidbar wären, ist die Einführung strenger Sanktionen, wie sie der Bericht einklagt, gerechtfertigt, um damit das Aufflammen neuer BSE-Fälle nun endlich zu verhindern. Für die Europäische Union sollte der höchste Standard in der Lebensmittelproduktion gelten. Das ist die bedeutungsvollste Aussage im Weißbuch für Lebensmittelsicherheit. Der dazu notwendige Rechtsrahmen muss nach meinem Verständnis mit einem anerkannten Frühwarnsystem durch die Länder verbunden werden, indem bei Verdacht auf eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit die Produkte bezeichnet und deren Hersteller öffentlich benannt werden. In der Regel sind öffentliche Warnungen immer geboten, vor allem, wenn der Verdacht einer breiten Verteilungsstruktur vorliegt, was in der unendlichen Kette der Lebensmittelherstellung immer der Fall sein dürfte. Namentliche öffentliche Verwarnungen von bestimmten Futtermittelherstellern künftig schon bei Verdacht der Gefährdung durch unsaubere Herstellungspraktiken oder Ausgangsstoffe, das macht Sinn für mich. So lautet der Grundsatz, der ja auch allgemein gepriesen wurde: Futtermittelkontrollen sind Vorstufen der Lebensmittelüberwachung. Der Bericht geht in seiner Forderung recht weit. Ob damit der Tatbestand des Verschweigens einer Information unter Verletzung einer spezifischen Pflicht mit derselben Folge verbunden wird wie der Tatbestand des Betrugs zum Nachteil der finanziellen Mittel der Europäischen Gemeinschaft, wird sich in der Praxis zeigen. Notwendigerweise wird – und das zeigt die ganze Tragweite des Berichts – immer wieder darauf verwiesen, dass bereits bestehende Verbote und Gebote einzuhalten sind. Abschließend möchte ich feststellen, dass der Bericht von Herrn Olsson zeitgemäß und der aktuellen Situation sehr nahe ist. Dass er ein Bekämpfungsprogramm für die nächste BSE-Krise sein wird, glaube ich nicht.