Verstöße gegen Lebensmittelrecht nicht als „Poduktionsunfälle“ deklarieren

Christel Fiebiger

Parlamentsrede zur
Erklärung der Kommission „Schwerwiegende Probleme, die unlängst in der Union im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelsicherheit aufgetreten sind“

Herr Präsident! Ohne Zweifel gibt es eine Reihe von Schwachpunkten in der Lebensmittelüberwachung, und damit steht die Sicherheit der Lebensmittel in einer Ecke, in die sie nicht hingehört. Die Neufassung der Lebensmittelrichtlinie kann helfen, diese Situation entscheidend zu verändern. Das ist auch deshalb besonders notwendig, da der weltweite Trend, Nahrungsmittel künstlich herzustellen, zunimmt. Die Kontrollen in der Wertschöpfungskette sind zur Zeit nicht durchgängig, und die staatliche Lebensmittelkontrolle muss in der Wahrnehmung verstärkt werden.

Dieser Zustand wird sich sicherlich etwas verbessern, wenn es gelingt, die Agrarwirtschaft, die Futtermittelindustrie und die Lebensmittelüberwachung mit einzubeziehen. Das wird nicht einfach sein, da die ablehnende Haltung der Verantwortungsträger in dieser Kette sehr groß ist. Die staatlichen Kontrollen sind notwendig, aber es müssen bessere Anreize geschaffen werden, um eine freiwillige und privatrechtliche Eigenkontrolle zu befördern. Dann kann sich die staatliche Kontrolle mit den Risikobetrieben beschäftigen, die es immer wieder geben wird. Für alle vermarkteten Produkte gilt, dass Verstöße gegen Gesundheitsvorschriften nicht durch stille oder offene Rückkaufaktionen als Produktionsunfall deklariert werden dürfen mit der Aussicht, in Vergessenheit zu geraten.

Wie die Vergangenheit zeigt, ist die Forderung, schnellstmöglich Sachverhalte schonungslos aufzuklären, nur schwer oder kaum realisierbar. Eine Meldepflicht bei – wie es heißt – schwerwiegenden Gesundheitsgefahren ist eindeutig zu wenig. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 320 Betriebe wegen Nitrofenverdacht gesperrt. Die Aufdeckung und die Aufklärung sind nicht nach Masse, sondern nach Klasse zu messen.