Menschenrechte im Iran

Eine Regierung, unter deren Herrschaft:

1. Seit Januar 2002 über 250 Menschen hingerichtet wurden, davon allein 27 sei dem 30.9.2002 – das war der Tag, an welchem Verhandlungen zwischen der EU und dem Iran stattgefunden haben.
2. Die Beraterin des Präsidenten Kattami erklärt, dass Steinigen eine legitime und zu verteidigende Art zum Schutz der Familie darstellt.
3. Menschenrechtsaktivisten wie Herr Nasser Zarafshan zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden
verdient die Bezeichnung inhumanes Regime und ist auf das Schärfste zu verurteilen.

Prinzipiell teile ich natürlich die Notwendigkeit der Gesprächsführung zwischen der EU und dem Iran. Kein Verständnis habe ich jedoch dafür, wenn ab 29.10. 2002 Verhandlungen zu einem Kooperations- und Handelsabkommen beginnen sollen. Das Europäische Parlament hat mehrfach gefordert, Kooperationsabkommen oder finanzielle Hilfe auszusetzen bzw. einzufrieren, wenn Menschenrechtsverletzungen vorlagen. Warum messen wir dann mit derart unterschiedlichen Maßstäben?

Der Rat hat am 22.10.02 beschlossen, keine Menschenrechtsentschließung zum Iran auf der nächsten Sitzung der UN- Kommission für Menschenrechte einzubringen. Das ist für mich vollkommen unakzeptabel. Es drängt sich die Frage auf, ob man die iranische Regierung jetzt nicht bloßstellen will, weil dies nicht in das Konzept der Irakpolitik passt? Meine Fraktion unterstützt den gemeinsamen Antrag, obwohl dies einen Wechsel darstellt von einer Menschenrechtsresolution zu einer Entschließung Menschenrechte plus Zusammenarbeit EU mit dem Iran. Wir halten Teile der Punkte 4 und 5 aus den von mir genannten Gründen für falsch und haben deshalb auch getrennte Abstimmung beantragt.

Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn sich die Hoffnung auf Einstellung der Menschenrechtsverletzungen im Iran erfüllen würde. Allein aus den gegenwärtigen Tatsachen fehlt mir jedoch daran jegliche Zuversicht.