Bericht über die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten (Lamassoure-Bericht)

Rede von Sylvia-Yvonne Kaufmann, Straßburg 15. Mai 2002

Der Bericht des Kollegen Lamassoure behandelt ein wahrlich kompliziertes Thema. Dies wurde nicht nur im Konstitutionellen
Ausschuss deutlich. Das zeigten auch die ersten Debatten im Europäischen Konvent. Der Bericht wird sicher ein Beitrag für die weitere
Arbeit des Konvents sein, und von daher gebührt vor allem dem Berichterstatter Dank.
Ich habe mich bei der Abstimmung im Ausschuss der Stimme enthalten und will einige Beispiele anführen, die meines Erachtens im
Bericht noch nicht überzeugend angesprochen werden.

· Es mag sein, dass eine Definition der drei Arten der existierenden Zuständigkeiten hilfreich ist. Was mir aber zu kurz kommt, ist
die klare Aussage, dass in erster Linie das nach wie vor bestehende Demokratieproblem gelöst werden muss. · Die Prinzipien
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Hier stehen die Dinge m. E. auf dem Kopf. Warum? Der Bericht erzeugt den
Eindruck, dass die Beachtung und Durchsetzung beider Prinzipien gerichtliche Entscheidungen erfordern. Aber nirgends im
gesamten Text ist die Rede davon, dass das reale Problem woanders liegt, nämlich bei den konkret handelnden Akteuren
europäischer Politik, vor allem bei Rat und Kommission, aber auch beim Europäischen Parlament. Es gibt klare
Vertragsbestimmungen, z. B. das Subsidiaritätsprotokoll des Amsterdamer Vertrages. Alle Institutionen sind den
Vertragsbestimmungen verpflichtet. Die Frage, um die es eigentlich geht, ist doch vielmehr, wie sie ihre daraus erwachsenden
Pflichten ausüben, wie ernsthaft sie wirklich vor ihrem Tätigwerden prüfen, ob die Prinzipien verletzt werden. Dieser gewissenhafte
Vorabcheck muss endlich von allen gemacht werden, dann müsste auch niemand vor Inkrafttreten einer Rechtsvorschrift, die ja
zumeist erst nach jahrelangen Debatten und nach entsprechenden Verfahren zustande kommt, vor den EuGH ziehen. · In Punkt 33
heißt es: Der Rahmen der Zuständigkeiten soll nach 10 Jahren überprüft werden. Der Sinn und der Inhalt dessen erschließt sich
mir nicht. Soll das bedeuten, dass alle 10 Jahre eine Vertragsänderung ansteht? Will man ernsthaft eine derartige Regel, starr
fixiert auf einen Zehnjahresrhythmus und völlig losgelöst von möglichen politischen Rahmenbedingungen und Erfordernissen? ·
Vor allem aber macht der Bericht nicht deutlich, dass ein soziales Europa geschaffen werden muss. Es ist vor dem Hintergrund
der Wirtschafts- und Währungsunion zwingend, die Aufgaben der Union zu erweitern. Wenn sich Union und Gemeinschaft gemäß
Artikel 2 EU-Vertrag bzw. EG-Vertrag das Ziel setzen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie hohes Beschäftigungsniveau
zu fördern und laut Ratsbeschluss Vollbeschäftigung bis 2010 erreicht werden soll, dann müssen diesen bislang schönen Worten
auch Taten folgen. Notwendig ist, endlich die Schaffung einer Sozial- und Beschäftigungsunion in Angriff zu nehmen.
Beschäftigung und soziale Sicherheit sind keine Variablen des Wettbewerbs, sondern individuelles Grundrecht jeder Bürgerin und
jeden Bürgers. Eine solche Entwicklung der Union schüfe Vertrauen und Glaubwürdigkeit, denn sie würde zeigen, dass die
Europäische Union für die Menschen da ist.