Errichtung eines Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Redebeitrag des PDS-Europaabgeordneten Helmuth Markov zum Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union am 9. Oktober 2002 in Brüssel

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

ausnahmsweise möchte ich meine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission mit einem Glückwunsch an Kommissar Barnier
und seine Kollegen beginnen, und zwar für die schnelle Vorlage des Verordnungsvorschlages über die Errichtung des Solidaritätsfonds
der Europäischen Union. Damit hat die Kommission in der Tat das Ihrige getan, um den Erwartungen der Bürger aus
Katastrophengebieten der EU nach schneller und unbürokratischer Hilfe gerecht zu werden.

Gleichzeitig unterstütze ich die Dringlichkeit der Behandlung dieses Vorschlags durch das Parlament und erwarte, dass der Rat sein
Vorhaben realisiert, die vom EP eingebrachten Veränderungen zum Entwurf der Kommission in direktem Gespräch zu behandeln.
Damit könnte nach Annahme durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 21.Oktober tatsächlich mit der Bereitstellung von
Finanzen aus dem Fonds ab 1. November begonnen werden.

Eine solche Bearbeitungsdauer eines Vorschlags durch die drei verantwortlichen Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – ist
rekordverdächtig und und angesichts des enormen Bedarfs in den Katastrophengebieten als den Umständen angemessen zu
betrachten. Damit wird ein klares und substantielles Zeichen der europäischen Solidarität gesetzt.

Meine Fraktion unterstützt die vom zuständigen Ausschuß vorgenommene Ausweitung des Anwendungsgebietes von Finanzmitteln des
Fonds auf „Katastrophen größeren Ausmaßes“ und wendet sich damit gegen die vom Rat bevorzugte Konzentration „hauptsächlich auf
Naturkatstrophen“. Wir befürworten darüber hinaus die anderen Änderungen bezüglich der Anwendungsmodalitäten – Schäden ab 1
Mrd. Euro bzw. 0.5% des BIP, 50%-ige Sofortauszahlung, 3-Monatsfrist zur Einreichung der Anträge, Ausnahmemöglichkeiten für
besonders stark betroffene Regionen.

Mein Bedauern möchte ich hingegen darüber zum Ausdruck bringen, dass es nicht möglich sein soll, die für den Fonds vorgesehenen
jährlichen Finanzmittel für den Fall der Nicht-in-Anspruchnahme auf das nachfolgende Jahr zu übertragen und damit zu kumulieren.
Damit wäre eine flexiblere und breitere Handhabung des Fonds im Interesse der von Katastrohen heimgesuchten Bürger, Betriebe und
Institutionen möglich gewesen.

Gestatten Sie mir, abschließend den Wunsch nach einer möglichst geringen Verwendung des Fonds in der Zukunft, d.h. nach
möglichst wenigen Katastrophen, zu äußern.